Magdeburg – In einer Welt, in der Paragraphen oft über Schicksale entscheiden, blieb in elf Fällen Raum für Menschlichkeit: Die Härtefallkommission Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2024 elf Härtefallersuchen befürwortet. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang folgte in jedem dieser Fälle dem Votum der Kommission. Insgesamt 23 Menschen, darunter vier Familien mit zehn minderjährigen Kindern, erhielten so eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis – trotz eigentlich bestehender Ausreisepflicht.
Die Betroffenen stammen aus Ländern wie dem Iran, Armenien, Serbien, dem Irak, Mazedonien, den Philippinen sowie aus der Türkei beziehungsweise Syrien. Die Entscheidungen erfolgten auf Grundlage dringender persönlicher oder humanitärer Erwägungen. „Die Tätigkeit der Härtefallkommission verdient große Anerkennung“, erklärte Innenministerin Zieschang. „Ihre Entscheidungen berühren das Leben vieler Menschen in existenziellen Situationen.“ Es sei ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und Menschlichkeit, dass jeder Fall sorgfältig und individuell geprüft werde.
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 27 Härtefallanträge bei der Kommission ein. Über 16 Anträge wurde in neun Sitzungen beraten, vier davon stammten noch aus den Vorjahren. Die übrigen 15 Fälle konnten im Berichtszeitraum nicht abgeschlossen werden und wurden ins Jahr 2025 übernommen. Besonders häufig beriefen sich Antragsteller auf eine bereits erreichte Integration, vor allem bei schulpflichtigen Kindern, sowie auf sonstige persönliche Härtegründe.
Die Vorsitzende der Kommission, Monika Schwenke, betonte die anspruchsvolle Abwägung jedes Einzelfalls: „Es ist den Mitgliedern sehr wichtig, im Ergebnis ausführlicher Diskussionen die Komplexität und alle Besonderheiten zu betrachten, um eine angemessene Entscheidung treffen zu können.“
Die gesetzliche Grundlage für das Wirken der Kommission liegt im Zuwanderungsgesetz, das 2005 in Kraft trat. Dieses ermöglicht den Bundesländern, bei Vorliegen besonderer humanitärer Umstände trotz bestehender Ausreisepflicht eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. In Sachsen-Anhalt besteht die Härtefallkommission aus acht Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern, berufen durch die Innenministerin für jeweils zwei Jahre. Alle verfügen über fundierte Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung.
Die Zahlen mögen klein erscheinen, doch für die Betroffenen bedeuten sie alles – ein weiteres Jahr in Sicherheit, die Hoffnung auf eine Zukunft. Die Härtefallkommission bleibt damit ein stiller, aber bedeutsamer Pfeiler im humanitären Gewissen des Landes.