Die Sozialgerichte in Sachsen-Anhalt arbeiten künftig vollständig mit der elektronischen Akte. Wie das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte, wurde das System in den vergangenen Wochen schrittweise an allen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eingeführt.
Betroffen sind das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) sowie die Sozialgerichte in Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau. Die Beschäftigten bearbeiten die Verfahren dort nun vollständig digital. Zum Einsatz kommt eine Fachanwendung des sogenannten e²-Verbundes, dem neben Sachsen-Anhalt auch Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und das Saarland angehören.
Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) bezeichnete die Einführung als ein weiteres wichtiges Digitalisierungsprojekt der Landesjustiz. Sie dankte den Beschäftigten der Sozialgerichtsbarkeit sowie den Mitarbeitenden der ADV-Stelle des Oberlandesgerichts und des Ministeriums, die die technischen Voraussetzungen geschaffen hätten. Ziel sei eine moderne Justiz, bei der trotz der Umstellung die Bearbeitung der Rechtssachen ohne Unterbrechung weiterlaufe.
Auch der Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Dr. Hartwig Kasten, würdigte die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Gemeinsam mit der ADV-Stelle beim Oberlandesgericht Naumburg, dem Ministerium und dem IT-Dienstleister Dataport seien die technischen Voraussetzungen in kurzer Zeit geschaffen worden. Nun gelte es, die neuen Arbeitsabläufe in der täglichen Praxis umzusetzen und die Möglichkeiten der elektronischen Aktenbearbeitung zu nutzen.
Mit der Einführung der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit ist ein weiterer Bereich der Justiz digitalisiert worden. Bereits zuvor arbeiteten die Arbeits- und Verwaltungsgerichte des Landes mit dem System. Die Einführungsprozesse in weiteren Bereichen der Justiz werden nach Angaben des Ministeriums fortgesetzt.
Die Sozialgerichtsbarkeit entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften. Zu den häufigsten Verfahren zählen Streitigkeiten im Bürgergeld- und Sozialhilferecht, im Schwerbehindertenrecht sowie in der Renten- und Krankenversicherung. Die Gerichte überprüfen dabei als unabhängige Instanzen die Rechtmäßigkeit behördlicher Entscheidungen.