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Einige Corona-Regeln aus der 8. Eindämmungsverordnung waren verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat Regelungen aus der achten Corona-Eindämmungsverordnung als verfassungswidrig eingestuft und für nichtig erklärt. Dies schreibt heute u.A. die Mitteldeutsche Zeitung auf Grundlage einer dpa-Meldung.

Zu den als verfassungswidrig Regelungen sollen Einschränkungen von  Feiern, das Beherbergungsverbot, das Busreiseverbot und die flächendeckende Schließung von Gaststätten gehören.

Allerdings hat der Urteilsspruch wohl kaum Auswirkungen auf die derzeit geltenden Regelungen, denn diese wurden mittlerweile mehrfach aufgehoben und durch neue Verordnungen ersetzt. Angerufen wurde das Landesverfassungsgericht durch mehrere AfD-Abgeordnete sowie den im Landtag sitzenden, mittlerweile fraktionslosen und Rechtsaußen-Abgeordneten Andre Poggenburg.

 

One comment on “Einige Corona-Regeln aus der 8. Eindämmungsverordnung waren verfassungswidrig”

  1. Also wenn die Wirte und Hoteliers clever sind, dann verklagen sie die Landesregierung für die Dauer der 8.Eindämmungsverordnung auf Schadenersatz.

    Kommt mir das nur so vor oder häuft es sich, daß es die Regierungen mit dem GG und den Landesverfassungen nicht so genau nehmen?

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