Im Jahr 2017 wurden in Sachsen-Anhalt 1 159 Eingliederungshilfen
nach § 35a SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und
Jugendhilfe) ge-währt. Wie das Statistische Landesamt
Sachsen-Anhalt weiter mitteilt, war der Zuwachs der letzten Jahre
im Jahr 2017 am höchsten (+164 Hilfen). Im Vergleich zum Jahr 2011
wurden fast doppelt so viele junge Menschen durch eine solche Hilfe
erreicht.
Von den im Jahr 2017 beendeten und am Jahresende noch andauernden
Einglie-derungshilfen wurden 993 von Trägern der freien Jugendhilfe
und 166 von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Mehr als
3/4 der jungen Menschen (889) wurde in einer ambulanten bzw.
teilstatio-nären Einrichtung betreut, 264 in einer Einrichtung über
Tag und Nacht und 6 bei einer Pflegeperson.
Bei 7 von 10 geleisteten Eingliederungshilfen war im Jahr 2017 ein
Junge bzw. ein junger Mann betroffen.
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrationshelfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder Jugendlichen.
(Quelle: StaLa LSA)