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Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus – Stadt Halle hält an Isolationspflicht fest

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat beschlossen, am Mittwoch, 7. Dezember 2022, die 18. Eindämmungsverordnung auslaufen zu lassen. Damit enden fast auf den Tag genau 1.000 Tage nach dem Nachweis des ersten Corona- Infektionsfalls in der Stadt Halle (Saale) die Maßnahmen zur Eindämmung des SARSCov- 2-Virus. Das Land setzt künftig auf Eigenverantwortung und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich und andere weiterhin zu schützen, etwa durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet das Land darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten.

Bestehen bleiben die bundeseinheitlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Nach diesen sind Fahrgäste des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Maske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.

Entgegen der Landesverordnung: Stadt hebt Isolationspflicht NICHT auf

Bestehen bleibt zudem die Isolationspflicht von fünf Tagen für positiv getestete Personen. Diese ergibt sich aus
der gegenwärtig noch bis 26. Januar 2023 gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Halle.

Stadt stellt Statistiken zu 1.000 Tagen Corona-Pandemie in Halle (Saale) bereit

 

In der Stadt Halle (Saale) wurden seit dem 9. März 2020 in 1.000 Tagen insgesamt 104.723 Corona-Infektionen nachgewiesen. Die folgenden Statistiken sind auf Stand
3. Dezember 2022.

Gesamtsumme Infektionen :104.723
davon Frauen 55.169 (52,68%)
davon Männer 49.441 (47,21%)

Todesfälle:  667

davon „mit“ Corona 392
davon an Corona 275

davon Frauen  47,37 %
davon Männer 58,63 %

Durchschnittsalter Verstorbene: 80,63 Jahre
Frauen 1 84,76 Jahre
Männer 1 76,68 Jahre

Impfungen

Anzahl alle Impfungen Gesamt 561.326

davon Stadt 262.628
Arztpraxen 298.698

davon Erstimpfungen Gesamt 185.829
davon Stadt 109.680
Arztpraxen 76.149

davon Zweitimpfungen Gesamt 192.639
davon Stadt 102.716
Arztpraxen 89.923

davon Drittimpfungen Gesamt 151.145
davon Stadt 45.746
Arztpraxen 105.399

davon Viertimpfungen Gesamt 30.488
davon Stadt 4.332
Arztpraxen 26.156

davon Fünftimpfungen Gesamt 1.221
davon Stadt 154
Arztpraxen 1.067

davon Sechstimpfungen Gesamt 4
davon Stadt 0
Arztpraxen 4

Die gesamte Statistik lässt sich hier herunterladen:06-12-2022_15-46-42_061222 1000 Tage Pandemie PI

 

 

33 comments on “Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus – Stadt Halle hält an Isolationspflicht fest”

  1. Also wenn ich mir die Statistik anschaue dann frage ich mich was das für eine Pandemie war?!Sorry aber in 1000 Tagen 667 Tote davon 275 an Corona gestorben der Rest mit Corona verstorben und dann dieser Altersdurchsnitt von 80 Jahren?!?!?!Sagt mal merkt ihr was?????

  2. Ja. Z.B. dass jetzt die ganzen Spaziergänger aus dem Loch gekrochen kommen und nicht mal wissen was eine Pandemie ist.

  3. Halle: Letalitätsquote 0,64%.
    Ich würde nicht in ein Taxi steigen, wenn ich weiß, dass jede 150. Fahrt tödlich endet.

    Aber schaun wir einfach mal, was jetzt passiert.
    Zwei mögliche Szenarien:
    1) die Passagierzahlen der HAVAG werden deutlich abnehmen
    2) Von Ansteckung bis Krankenhaus dauert es ca 14 Tage. Frohe Weihnachten in den Kliniken.

  4. Also die Passagierzahlen werden etwas abnehmen, da vermutlich bald wieder Personal fehlt.

    Wer Kinder hat, hat hoffentlich Glück, da sieht es ja ziemlich wild aus. Aber vermutlich wird auch bald generell Personal im KKH fehlen. Der Trick ist einfach, einfach nicht Krank werden.

  5. @nix idee, wieso sollten denn die Pasagierzahlen abnemen wenn Personal fehlt? Was hat das Personal mit den Passagierzahlen zu tun. Es werden halt mehr Fahrgäste in weniger Bahnen zu befördern sein.

  6. Wenn die Bahnen ausfallen, werden sich Leute Alternativen suchen müssen und ggf. unnötige Fahrten sein lassen. Im Berufsverkehr ist voller manchmal technisch gar nicht möglich.

  7. @hei-wu: Im Durchschnittlich war der Teich 1m tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen.

    Entweder hast du gar keine Ahnung von Statistik oder du setzt bewusst Unwahrheiten in die Welt.
    Die Letalitätsquote über den gesamten zeitlichen Verlauf ist 0,64%, aber eigentlich 0,26%, wenn man die Unterscheidung an/mit dazunimmt. Schon diese Zahl ist falsch, weil die Todesfälle komplett erfasst werden (oder übererfasst), die Infektionsfälle aber untererfasst.
    Noch wichtiger: Du unterschlägst völlig die Entwicklung über die Zeit, die Immunisierung durch Impfungen und Infektionen und die Mutationen des Virus. Für das Einsteigen ins Taxi heute solltest du die Todesfälle mit Pferdedroschken nicht mehr einbeziehen.

  8. …im Durchschnitt… (sch… Autokorrektur)

    Die Fallzahlen der Statistik sind m.E. falsch. In meinem persönlichen Umfeld (Kollegen, Freunde, Verwandte und deren Angehörige) hat sich im Verlauf der ganzen Pandemie höchstens 1 von 10 nie symptomatisch infiziert, einige sogar mehrfach. Die positiven Fälle in Halle müssten so schlicht hochgerechnet also eher über 250T liegen.

  9. Und wenn man nur den Zeitraum ab Feb. 22 zusammenrechnet, dann liegt die Letalitätsquote noch bei 0,2%. Und das schon ohne weitere statistische Bewertungen wie z.B. eine Abschätzung der untererfassten Gesamtfälle.

  10. Da können wir uns lange Zahlen an den Kopf werfen. Da fehlen aber auch die an den Folgen Verstorbenen (die Quote nach Krankenhausaufenthalten war nicht so gut). In Sachsen-Anhalt kamen wir auf grob 10% der Todesfälle durch Corona. Das ist schon eine Hausnummer für eine angeblich kleine Erkältung. Da sind Gesundheitsschäden gar nicht berücksichtigt.

  11. @nix-idee: Leg mir nicht Worte in den Mund! Ich habe nicht gesagt, dass Covid nur eine kleine Erkältung sei. Die Frage ist, wie man damit umgehen sollte. Bei Grippewellen gab es auch keine Lockdowns.

  12. Landesrecht bricht Stadtrecht.
    Da kann der Ideenlose vom Leder ziehen, wie er will!

  13. In welcher Grippesaison hat es ~240 Menschen in Halle erwischt? In der schlimmsten Welle (auf viele Jahrzehnte) auf Halle gerechnet ein kleiner Bruchteil und davon ein noch viel kleinerer Teil Laborbestätigt(mit+an), also die Zahl für Corona oben.

  14. Stadtrecht also. So viel zu Ideenlos.

    Aber Zuständigkeiten sind so eine Sache, Verschärfungen wären theoretisch tatsächlich möglich. Sollte man als Hallenser kennen. Aber hat ja eh nichts mit einer direkten Aussage zu tun.

  15. @geraldo
    Infektionsschutzgesetz – Landesverordnung – Allgemeinverfügung, die Frage habe ich mir auch gestellt. Gibt es dazu Urteile?

  16. In schweren Grippesaisons sterben in Deutschland 25.000 Menschen an Grippe, das sind umgerechnet auf die Einwohnerzahl von Halle schon um die 70, aufgrund der Altersstruktur wohl eher mehr.
    Inwieweit jeder Todesfall auch auf Grippe als Ursache geprüft wird, konnte ich auf die Schnelle nicht herausfinden.

  17. @B2B: Wenn das Land eine Regelung zur Isolationspflicht trifft, dann geht die einer Allgemeinverfügung der Stadt vor. Aber das hat LSA m.E. nicht gemacht.

  18. 25.100 war der absolute Spitzenwert (geschätzt), Laborbestätigt (mit/an) 1.674:
    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/405363/umfrage/influenza-assoziierte-uebersterblichkeit-exzess-mortalitaet-in-deutschland/

    Für Sachsen-Anhalt habe ich das hier gefunden, da reden wir von 112 Fällen (an+mit):
    verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/LAV_Verbraucherschutz/hygiene/are/LAV_ARE-Bericht_2017-18.pdf

    Also es gibt sehr gute Gründe, warum man Corona anders behandelt als eine Grippe (die ja schon nicht ohne ist). Und ich persönlich finde, dass solche simplen Maßnahmen wie Maskenpflicht in ÖPNV wirklich keine Einschränkung sind. Über viele Maßnahmen kann und konnte man trefflich streiten aber das ist halt schwierig, vor allem weil jetzt schon die Krankenhäuser (u.a.) an die Grenzen kommen. Ein Abflachen der Zahlen mit milden Maßnahmen halte ich aktuell für absolut Sinnvoll. Das Eigenverantwortung nicht klappt hat nicht erst Corona bewiesen.

  19. @B2B Finde es heraus. Isolationspflicht gilt z.B
    in Halle noch, im Rest von LSA nicht.

  20. Als Brillenträger kann ich dir sagen, dass Maskenpflicht im ÖPNV sehr wohl eine erhebliche Einschränkung ist. Versuch mal im Winter, in der Straßenbahn am Automaten eine Fahrkarte zu kaufen. Mit Gleitsichtbrille. Das kannste vergessen, egal wie sorgfältig du deine FFP2- oder OP-Maske um die Nase formst.

  21. „Als Brillenträger kann ich dir sagen, dass Maskenpflicht im ÖPNV sehr wohl eine erhebliche Einschränkung ist.“

    Mein Mitgefühl! Ich bin auch Brillenträger, aber auf sowas als Argument gegen die Maskenpflicht im ÖPNV bin ich bisher nicht gekommen.

  22. Versuch es mal mit Fairtic oder Moovme, wenn Du so beschlagen bist. Da kriegst Du sogar einen Fahrschein, wenn der Automat kaputt ist ( das ist er in 50%der Fälle sowieso, um das festzustellen, brauchst Du keine Brille)
    Dein farbiger Vorgänger hier im Forum bestand darauf, den auf seinen Nadeldrucker auszudrucken. Denke mal, du bist da weiter.

    Und wenn Dir Deine Gesundheit lieb ist: steig lieber nicht ein in die maskenbefreite Virenkutsche. Wir sind ein freies Land…

    (Hallespektrum.de ist kein offizieller Werbepartner der SWH: wir sind ein freies Land)

  23. Ich habe lediglich eine Situation beschrieben, wo die Pflicht zu einer erheblichen persönlichen Einschränkung führt.
    Kommt raus aus eurem Wolenkuckucksheim.

  24. @geraldo
    Heute die Frage per Email an das Gesundheitsministerium gestellt. Bin gespannt, ob und wann ich welche Antwort bekomme.

  25. Antwort Gesundheitsministerium:
    „Die von Ihnen angesprochenen Regelungen zur Isolation und Quarantäne werden hingegen in einem Erlass des Landesgesundheitsministeriums aufgegriffen. Dieser Erlass wurde nicht aufgehoben, sodass sich die seit Mai geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Quarantäne- und Isolationspflichten nicht geändert haben bzw. ändern. “
    Vom Land geregelt, keine Sonderregelung der Stadt.

  26. @heiwu: Ich habe dieses Beispiel gebracht, um dir zu verdeutlichen, das deine Erfahrungen nur deine Erfahrungen sind. Man kann mit einer beschlagenen Gleitsichtbrille keinen Automaten bedienen, ob du’s glauben magst oder nicht.
    Man kann übrigens auch nicht die Brille abnehmen, wenn man eine gut sitzende Maske trägt.
    Als freiwilliger Maskenträger könnte ich den Bedienvorgang maskenfrei abschließen und erst anschließend die Maske aufsetzen.

  27. B2B was war denn die genaue Frage? Die Isolationspflicht ist in einer Verordnung der Stadt geregelt, diese gilt. Falls es dich interessiert und Du nicht trollen wolltest.

  28. @geraldo
    Als Brillenträger muss man ggf. auf die richtige Maske achten. Gibt da ein paar Modelle die so gut wie keine Probleme bereiten (also nicht mehr als der Winter allgemein).

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