Ein Urteil aus dem Frühling 2024 ist nun gewiss: Der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Halle, Dr. Bernd Wiegand, wurde am 18. April 2024 vom Landgericht Halle wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 140 €, im Gesamtbetrag 16 800 €, verurteilt HalleSpektrum + BILD + HalleSpektrum. In einem Zivilprozess im Oktober 2020 vor dem Landgericht hatte Dr. Wiegand als Zeuge in drei Punkten bewusst falsch ausgesagt – eine Entscheidung, die das Gericht als ausreichend belegt ansah HalleSpektrum+ Der Spiegel+4.
Die Verurteilung wurde einst zunächst von Wiegand durch Einlegung einer Revision beim Bundesgerichtshof angefochten. Doch mit Beschluss des BGH vom 24. Juli 2025 wurde die Revision ohne nähere Begründung verworfen (Az.: 6 StR 465/24). Damit ist das Urteil des Landgerichts zweifelsfrei rechtskräftig HalleSpektrum
Dr. Wiegand war in dem Zivilverfahren als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle‑Saalkreis mbH (EVG) geladen; der ehemalige Geschäftsführer verklagte die EVG wegen rückständigen Gehalts – Dr. Wiegand wurde beschuldigt, in seiner Zeugenaussage bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben Der Spiegel+ BILD+
Seine Einkünfte sind seit seiner Suspendierung auf netto etwa 4 400 € monatlich gemindert BILD.