Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 müssen Anbieter von E-Scootern, die gewerblich im Öffentlichen Raum der Stadt Halle (Saale) angeboten werden, über eine Sondernutzungserlaubnis verfügen. Ziel der Stadt ist es, Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere durch abgestellte E-Scooter zu vermeiden.
Denkbar sind beispielsweise definierte Abstellbereiche. Die Anbieter wurden jetzt über die geplante Änderung informiert. Sie sind nunmehr aufgefordert, spätestens bis Ende Mai Anträge auf Sondernutzung einzureichen, die eine konzeptionelle Untersetzung enthalten, wie andere Verkehrsteilnehmer vor Behinderungen geschützt werden. Langfristig plant die Stadt in Abstimmung mit der HAVAG eine Verknüpfung zwischen E-Scootern und dem ÖPNV über so genannte Mobilitätspunkte.
Gegenwärtig bieten zwei Unternehmen (Tier und Bolt) E-Scooter in Halle (Saale) an. Zwei weitere Unternehmen haben ihr Interesse bekundet, ebenfalls E-Scooter anzubieten.
15 comments on “E-Scooter bald nur noch an festen Plätzen ?”
Stellplätze sind gut, aber wie wird das am Wochenende wenn die Nutzer dann die Dinger überall fallen lassen?
Dann muß sofort ein Mitarbeiter los, um die Dinger einzusammeln und zu konzentrieren. Ist ja wohl mit der GPS-Verfolgung auch nicht unmöglich
Das wird dem Nutzer wahrscheinlich in der app mitgeteilt, dass das verboten ist.
Neulich kam ein Bericht über ein Blinde, die schwer über einen quer auf dem Fußweg liegenden gestürzt ist.
„Sie sind nunmehr aufgefordert, spätestens bis Ende Mai Anträge auf Sondernutzung einzureichen, die eine konzeptionelle Untersetzung enthalten, wie andere Verkehrsteilnehmer vor Behinderungen geschützt werden“
Also ein Rollverbot, ich musste sofort an Eric denken, warum nur?
„Neulich kam ein Bericht über ein Blinde, die schwer über einen quer auf dem Fußweg liegenden gestürzt ist.“
Alle paar Tage bis Wochen wird von einem schweren oder tödlichen Unfall berichtet, bei dem ein abbiegender Lkw einen Radfahrer oder eine Radfahrerin überfahren hat. Trotzdem gibt es noch kein Fahrverbot für Lkws.
Das Problem ließe sich m.E. durchaus konstruktiv regeln. Zunächst müsste rechtlich klargestellt werden, dass die Verleiher der Roller für verursachte Schäden haften und auch die Bußgelder für festgestelltes behinderndes Abstellen bezahlen müssen.
Es läge dann in der Verantwortung der Verleiher, dass sie durch entsprechende (schon vorhandene oder eben noch nachzurüstende Sensoren) ihren Kunden ggf. nachweisen müssen, ob das Fahrzeug zwischen Abstellen und Schaden/Bußgeldtatbestand noch einmal bewegt worden ist.
Für Autos gilt auch die Haftung wegen Betriebsgefahr für Fahrer und Halter. Es ist nicht zu verstehen, warum das für E-Scooter nicht gelten soll.
Halter-Haftung, richtig. Nur bräuchte es da mehr Einsatz vom Ordnungsamt, um das durchzusetzen. Aber das klappt ja schon beim notorisch falschparkenden Blech nicht.
Da braucht es kein Ordnungsamt. Im Fall der Blinden zahlt eben der Halter des E-Bikes. Die würden sich aber schnell um eine Lösung des Problems bemühen.
Oder doch Ordnungsamt. Die fahren rum, sammeln sie ein oder lassen sie einsammeln und geben sie gegen eine Gebühr an den Halter zurück. Das Abschleppen wir doch schon lange bei Autos praktiziert.
Abschleppen bei Autos? Ich lach mich schlapp.
Hat nicht einer von Euch mal eine konstruktive Lösung?
Mein Lösungsvorschlag steht einige Beiträge weiter oben/unten.
Die FDP scheinen wohl die Einzigen zu sein, die die Problematik der E-Scooter erkannt haben. Oder hört da was von den anderen Fraktionen?
Die FDP sieht „Unordnung im Abstellverhalten“. Wow! Nein, halt! Sie meint ja gar nicht die täglich zu hunderten falsch abgestellten Pkw und Transporter, die auf Radwegen, -streifen, Fußwegen, an Kreuzungen, Einmündungen, im Gleisbereich und sogar auf städtischen Grünflächen „unordentlich“ herumstehen.