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Disziplinarverfahren gegen Magdeburger Oberbürgermeisterin und Beigeordneten eingeleitet

Gegen die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg sowie einen Beigeordneten sind Disziplinarverfahren durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eröffnet worden. Hintergrund sind dienstrechtliche Vorwürfe rund um einen privaten Weihnachtsmarkt.

Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes ergibt sich bei der Oberbürgermeisterin aus gesetzlicher Zuweisung (§ 76 a DG LSA), beim Beigeordneten aus der erfolgten Heranziehung. Grundsätzlich sind Kommunen für die disziplinarische Behandlung ihrer Bediensteten selbst zuständig; das Eingreifen der Kommunalaufsicht erfolgt nur bei rechtswidrigem oder fehlendem Handlungsvermögen.

Die Verfahren werden getrennt geführt, da unterschiedliche Vorwürfe gegen die beiden Beamten bestehen. Geprüft wird unter anderem der Umgang mit dienstlichen Informationen, die Einhaltung von Verfahrenswegen sowie die Wahrnehmung von Führungsverantwortung. Ziel der Verfahren ist eine sachliche und ergebnisoffene Klärung möglicher Dienstpflichtverletzungen.

Nach der Eröffnung werden die Betroffenen Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen und weitere Informationen beizubringen. Über den zeitlichen Ablauf oder ein Ergebnis kann aktuell keine Aussage getroffen werden. Das Landesverwaltungsamt betont, dass es zu gegebener Zeit über die weiteren Entwicklungen informieren wird.


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