In Sachsen-Anhalt stiegen die gezahlten Arbeitnehmerentgelte 2021 nach vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % an und entwickelten sich damit wie im Durchschnitt aller Bundesländer.
Die in Sachsen-Anhalt gezahlten Entgelte erreichten einen Wert von 35,8 Mrd. EUR, das entsprach im Vergleich zum Vorjahr einem Plus von 1,3 Mrd. EUR. Dieser Zuwachs resultierte sowohl aus einer gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Arbeitnehmeranzahl (+0,2 %) als auch aus höheren Durchschnittsverdiensten. Die Entwicklung der Arbeitnehmerzahlen und der Durchschnittsverdienste verlief in den Wirtschaftsbereichen Sachsen-Anhalts unterschiedlich. Vor allem in Bereichen, die zeitweise coronabedingt von der Ausweitung der Kurzarbeit betroffen waren, sanken die Durchschnittsverdienste zum Teil deutlich.
Das Kurzarbeitergeld, welches für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Einkommensverluste abschwächen konnte, stellt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen eine Sozialleistung dar und ist somit kein Bestandteil der Arbeitnehmerentgelte. Gesamtwirtschaftlich überwog jedoch die positive Lohn- und Gehaltsentwicklung in den weniger von der Krise betroffenen Bereichen. Zugleich wurden 2021 Tarifabschlüsse wirksam, die neben Vergütungserhöhungen auch die Zahlung einer steuerfreien Corona-Prämie beinhalteten. Zusätzlich zeichnete sich vor allem in den Dienstleistungsbereichen das Absinken von marginaler Beschäftigung bei gleichzeitiger Zunahme sozialversicherungs-pflichtiger Beschäftigung ab. Im Dienstleistungsbereich Sachsen-Anhalts stiegen die gezahlten Entgelte (+4,0 %) deutlich stärker als im Produzierenden Gewerbe (+3,3 %).
Zur positiven Entwicklung im Dienstleistungsbereich trug vor allem der Bereich Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen (+5,7 %) bei. Innerhalb des Produzierenden Gewerbes wies das Verarbeitende Gewerbe mit +3,7 % einen kräftigen Zuwachs aus. Insgesamt resultierte die stärkere Entwicklung der Entgelte im Dienstleistungsbereich aus einem Anstieg der Arbeitnehmerzahlen (+0,5 %). Dage-gen wirkte sich der im Produzierenden Gewerbe eingetretene Stellenabbau (-0,4 %) mindernd auf die Entgelte aus. Die durchschnittlichen Entgelte, d. h. die Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, beliefen sich in Sachsen-Anhalt 2021 auf 39 229 EUR/Jahr. Das waren 3,5 % bzw. 1 336 EUR mehr als im Vorjahr. Bundesweit fiel der prozentuale Zuwachs (+3,4 %) nicht ganz so hoch aus. Hier lag das durchschnittliche Entgelt einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers allerdings bei 46 764 EUR/Jahr und damit um 7 535 EUR über dem Sachsen-Anhalt-Wert.
Betrachtet man die Entwicklung der Entgelte je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer differenziert nach zusammengefassten Wirtschaftsbereichen, zeigen sich deutliche Unterschiede, da die Bereiche aufgrund ihrer verschiedenen Lohn-, Gehalts- und Beschäftigtenstrukturen auch unterschiedlich stark von Tariferhöhungen, dem Anstieg des Mindestlohnes auf 9,60 EUR sowie der coronabedingten Kurzarbeit betroffen waren. So bewegten sich die Zuwächse in Sachsen-Anhalt zwischen +0,9 % im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und +5,6 % im Bereich Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen. Wie auch in den Vorjahren fielen die Pro-Kopf-Entgelte im Produzierenden Gewerbe (44 290 EUR/Jahr) deutlich höher aus als im Dienstleistungsbereich (37 722 EUR/Jahr).
Dabei ist das Produzierende Gewerbe in stärkerem Maße von Vollbeschäftigung und Tariflöhnen gekennzeichnet. Auch wies der Dienstleistungsbereich mit 9,8 % einen mehr als doppelt so hohen Anteil der marginal Beschäftigten an den Arbeitnehmern aus als das Produzierende Ge-werbe (3,7 %). Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitge-ber. Das Arbeitnehmerentgelt stellt die gesamten Kosten dar, die Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufwenden. 2021 entfielen rund 82,9 % des Arbeitnehmerentgeltes auf die Bruttolöhne und -gehälter und 17,1 % auf die Sozialbeiträge der Arbeitgeber.