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Dessauer Fall erschüttert: Geflüchtete Mutter ohne Hilfe – Grüne fordern Ende unmenschlicher Praxis

Ein erschütternder Fall aus Dessau-Roßlau wirft erneut ein grelles Schlaglicht auf den Umgang deutscher Behörden mit schutzbedürftigen Geflüchteten: Wie ein Bericht der taz aufdeckte, wurden einer sudanesischen Mutter mit zwei kleinen Kindern sämtliche Sozialleistungen gestrichen – einschließlich der Mittel für Nahrung. Der Grund: ein laufendes Dublin-Verfahren, bei dem die Rückführung in ein anderes EU-Land geprüft wird. Die betroffene Familie lebt seither unter Bedingungen, die selbst das Notwendigste vermissen lassen.

„Wenn ein Kind in einer Unterkunft hungert, weil wir Erwachsenen versagen, ist das kein Einzelfall – sondern ein politischer Skandal“, sagte Susan Sziborra-Seidlitz, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt. Die Landtagsabgeordnete hatte den Fall bereits in der Junisitzung des Sozialausschusses thematisiert und forderte das Sozialministerium zum Einschreiten auf.

Die Grünen kritisieren eine Praxis, die unter Berufung auf eine angeblich „realistische Ausreiseperspektive“ geflüchteten Menschen jegliche staatliche Unterstützung entzieht. Besonders häufig treffe diese Härte diejenigen, die besonderen Schutz benötigen – Kinder, Schwangere oder Kranke. Sziborra-Seidlitz mahnt: „Kinderschutz ist kein Gnadenakt – er ist ein Grundrecht. Die hier gezeigte Härte ist mit Menschlichkeit und Verfassung unvereinbar.“

Die Kürzung sämtlicher Leistungen verstoße gegen das vom Bundesverfassungsgericht garantierte Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Was sagt es über unser Land aus, wenn Kinder hungrig im Klassenzimmer sitzen?“, fragt Sziborra-Seidlitz. „Wir brauchen keine Symbolpolitik auf dem Rücken von Kindern – sondern eine Politik, die unsere Werte ernst nimmt.“

Die Landesvorsitzende ruft Bund, Länder und Kommunen, insbesondere aber die Stadt Dessau-Roßlau, zur Verantwortung. Notwendig sei ein Ende pauschaler Leistungskürzungen und stattdessen eine faire, individuelle Prüfung jedes Einzelfalls. Denn Verwaltung dürfe nie ihre Menschlichkeit verlieren – besonders dann nicht, wenn das Wohl von Kindern auf dem Spiel steht.


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