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Der NPD das Geld streichen!

Wie uns das Innenministerium von Sachsen-Anhalt mitteilt, haben Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht teilte dazu mit:

„Der gemeinsame Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ist ein zwingender und konsequenter Schritt. Die NPD als klar verfassungsfeindliche Partei darf keinesfalls weiter mit Steuergeld finanziert werden. Der NPD, die Ausgrenzung und Menschenverachtung offen propagiert, muss schleunigst der finanzielle Nährboden entzogen werden. Wir sind eine freiheitliche und streitbare, aber auch eine wehrhafte Demokratie, die Verfassungsfeinden nicht tatenlos gegenüber steht. Deshalb muss die Auseinandersetzung mit Extremisten mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln geführt werden. Der eingereichte Antrag ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, den Sachsen-Anhalt konsequent unterstützt“.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht hatte nach seinem Amtsantritt das entschiedene Vorgehen gegen die NPD initiiert. Mit Urteil vom 17. Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD festgestellt, zugleich aber ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt, weil dieser aus Sicht des Gerichts jedwedes Potenzial zur Verwirklichung ihrer antidemokratischen Ziele fehle. Zugleich wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei, Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Daraufhin haben Bundestag und Bundesrat im Sommer 2017 mit der Ergänzung von Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes die Möglichkeit zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung geschaffen. Dies umfasst sowohl die staatliche Teilfinanzierung als auch die parteienspezifischen Steuerprivilegien. Die NPD verfügt in Sachsen-Anhalt nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes aktuell über etwa 220 Mitglieder und ist auch nach der jüngsten Kommunalwahl in mehreren Kreistagen und Gemeinderäten vertreten.

4 comments on “Der NPD das Geld streichen!”

  1. Die Begründung aus dem NPD Verbotsverfahren: „Die NPD sei zwar „ideologisch eindeutig verfassungswidrig“, aber politisch zu unbedeutend, um sie verbieten zu können.“ würde sich ohne Sachverhaltsquetsche mit einer kleinen Änderung auf die AFD übertragen, auch Dank der engen Kontakte zur identitäre Bewegung: Die AFD ist „ideologisch eindeutig verfassungswidrig“, und politisch zu bedeutend genug, um sie verbieten zu können.

  2. Unsinn, aber kennt man ja so von dir. Begründe mal deinen Blödsinn!

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