Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:
Zur Gesundheit in der Stadt
Anzahl der Geheilten: 143 (+12)
Zahl der Infektionsfälle: 274 (+7)
Anzahl der schwer Erkrankten mit stationärer Einweisung: 31 (-5),
davon Hallenser: 11 (+/-0)
Anzahl der notwendigen Intensivbehandlungen: 10 (-1)
Heute ist ein weiterer positiv Getesteter gestorben. Er wohnte im
Altenpflegeheim Villa Frosch.
Wir beklagen damit 10 Tote:
– Mit dem Virus gestorben: 8
– An dem Virus gestorben: 2
Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 287 (+16)
Verdopplungsstatistik: 18 Tage
Zu den Lockerungsmaßnahmen:
Wie Sie wissen, haben am gestrigen Mittwoch die Bundeskanzlerin und
die Ministerpräsidenten der Bundesländer Lockerungsmaßnahmen
beschlossen, um das öffentliche Leben langsam wieder anlaufen zu
lassen. Dies wurde heute im Land Sachsen-Anhalt mit der 4.
Eindämmungsverordnung konkretisiert.
Was sind die wichtigsten Punkte für die Stadt
Halle?
· Die Vorgaben zu Ausgangsbeschränkungen, Kontaktminimierung und
Abstandreglung werden bis einschließlich 3. Mai verlängert. Wie
bisher: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit
einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
· Schulen, Kitas und Horte bleiben ebenfalls bis zum 3. Mai
geschlossen. Einzige Ausnahme sind die Abschlussprüfungen. Ein
Regelunterricht findet also nicht statt. Hier soll den Schulen und
Schulleitungen noch Zeit eingeräumt werden, den Neustart gut
vorzubereiten. Jede Schule hat ein Hygiene Konzept zu erstellen. In
Kitas wird die Notbetreuung erweitert.
· Geschäfte bis zu einer Fläche von 800 Quadratmetern dürfen ab
kommendem Montag unter strengen Auflagen wieder öffnen. Für jeden
Gewerbetreibenden, der sein Geschäft wieder öffnet, gelten strenge
Sicherheits- und Hygienevorschriften. Ich verweise hier auf das
zwingende Einhalten der Abstandsreglungen, aber auch auf das
Vorhalten von Desinfektionsmöglichkeiten oder Schutzmasken. Die
Einhaltung liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen
Gewerbetreibenden. Die Stadt wird hier Kontrollen vornehmen.
· An Orten, an denen engerer Kontakt nicht vollumgänglich zu
vermeiden ist, gilt weiter die dringende Empfehlung zum Tragen
einer Schutzmaske.
· Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August
untersagt.
Zu den einzelnen Punkten:
1. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktminimierung und
Abstandsreglung:
Bisher wurden durch die Stadt 266 Strafanzeigen und 66
Ordnungswidrigkeitsanzeigen gestellt. Diese sind zu einem großen
Teil aufgrund von unerlaubten Personenansammlungen zustande
gekommen. Solche Ansammlungen werden grundsätzlich mit einer
Strafanzeige geahndet. In der Grafik sind die Strafanzeigen blau
gekennzeichnet, die Ordnungswidrigkeiten orange. Mit der Grafik
möchten wir verdeutlichen: Die Lockerungsmaßnahmen werden in diesem
Bereich noch nicht greifen. Umso nachdrücklicher an dieser Stelle
der Hinweis, dass Personenansammlungen auch weiter – mindestens bis
einschließlich 3. Mai – nicht erlaubt sind.
2. Öffentlicher Personennahverkehr
Die HAVAG kehrt zum 15 Minuten Takt zurück. Damit wird das
Verkehrsangebot an das wachsende Fahrgastaufkommen angepasst. Ab
Montag sind beide HAVAG-Servicecenter – in der Großen Ulrichstraße
und in Halle-Neustadt – wieder geöffnet. Es kommen die
erforderlichen Hygiene-Vorkehrungen zum Einsatz.
3. Alltagsschutzmasken:
Das Tragen von Mund-Nase-Schutz im Alltag ist weiter keine
Verpflichtung, sondern eine dringende Empfehlung – nicht nur für
Risikogruppen.
Die Stadt Halle hat sich deshalb entschlossen, die Verteilung von Masken an die Bürgerinnen und Bürger über die Büros der Quartiermanager und den Wochenmarkt noch einmal auszubauen. Auf dem Wochenmarkt stellen wir den Händlern täglich 500 Masken zur Verfügung. Jedes Quartierbüro erhält nun täglich 300 Mundschutze, die dort kostenlos verteilt werden. Die Quartiermanager nehmen auch weiterhin selbst produzierte Mundschutze entgegen und verteilen sie weiter.
An der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ist inzwischen die Produktion von Schutzmasken mittels 3-D-Drucker angelaufen. Sie sehen: In diesem Bereich laufen weiter sehr viele Initiativen, die mit der schrittweisen Öffnung des öffentlichen Lebens nun eine noch größere Bedeutung erhalten. Wir möchten deshalb noch einmal jeden ermuntern, auch selbstständig Masken zu produzieren. Sie schützen damit sich und andere. Hier freuen wir uns also auch über die Unterstützung von Vereinen, Unternehmen und Initiativen.
4. Großveranstaltungen:
Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt. So
bedauerlich es ist: Damit kann auch das Laternenfest nicht
stattfinden. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Besucherzahlen
und der nötigen Sicherheitsmaßnahmen ist das Fest unter den
aktuellen Gegebenheiten nicht durchführbar. Auch diese Entscheidung
wurde einstimmig vom Pandemiestab bestätigt. Nach den
Händel-Festspielen ist dies also die zweite überregional bedeutende
Großveranstaltung, die wir absagen müssen.
5. Versammlungen
Ein generelles Verbot von Versammlungen ist mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar. Stets muss eine Abwägung im Einzelfall zwischen
den Grundrechten Versammlungsfreiheit und dem Recht auf Leben
stattfinden. Hierbei sind Beschränkungen oder Auflagen möglich.
Versammlungen mit einer geringen Teilnehmerzahl und einem
Mindestabstand führen nicht zu einem erhöhten Infektionsrisiko.
Auch in Krisenzeiten dürfen Grundrechte nur eingeschränkt werden,
wenn dies verhältnismäßig ist.
Liebe Hallenserinnen, liebe Hallenser,
noch über Monate hinweg wird uns das Virus noch fordern. Es bedarf
eines umsichtigen Vorgehens. Es gibt viele Alternativen. Welcher
Weg der richtige ist, kann heute niemand seriös sagen. Und es gibt
große regionale Unterschiede, wie beispielsweise in Halle. Jede
Lockerung der Beschränkungen wird unvermeidbar zu einem
entsprechenden Anstieg neuer Fälle führen. Deshalb ist auch die 4.
Eindämmungsverordnung ein Versuch, der ständig kontrolliert und
angepasst werden muss. Alle zwei Wochen werden die Maßnahmen
überprüft, also das nächste Mal am 30.04.2020. Das Ziel bleibt: Die
Kapazitäten der Krankenhäuser in der Stadt sind so lange zu
sichern, bis es wirksame Medikamente oder einen entsprechenden
Impfstoff gibt.
Bis dahin gilt weiter: Verlassen Sie das Haus nur aus triftigem Grund.
Bleiben Sie gesund – und allen Erkrankten: gute Besserung!
Wenn die Technik heute funktioniert, gibt es hier ab 15.00 Uhr wieder die neuesten Informationen zum Stand der Corona-Krise.