Die Zahl der Unternehmen, die bei der Bundesagentur für Arbeit in
Sachsen-Anhalt Kurzarbeitergeld angemeldet haben, ist seit Ende
März um mehr als 5.600 gestiegen. Das ergab eine weitere
Sonderauswertung.
Bis zum 06. April 2020 haben inzwischen rund 15.300 Unternehmen in Sachsen-Anhalt Kurzarbeit angezeigt. Bis Ende März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise noch rund 9.700 Kurzarbeitsanzeigen eingegangen. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab. Noch nicht ermitteln lässt sich, wie viele Personen in den Unternehmen von Kurzarbeit betroffen sind. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe. „Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind, wird erst die detaillierte Statistik Ende April zeigen. Wir gehen jedoch sicher davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Um die Dimension zu verdeutlichen – im gesamten Jahr 2009 gab es damals nur 4.000 Anzeigen“, sagte Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Angezeigte und realisierte Kurzarbeit unterscheiden
Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er zuerst
Kurzarbeit anzeigen. So signalisiert er, dass er mit Kurzarbeit
rechnet. Sie wird jedoch nicht immer realisiert. Wenn sich zum
Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche
Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder
normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie
realisiert. Wenn verkürzt gearbeitet wird, zahlt die Bundesagentur
für Arbeit das Kurzarbeitergeld nachträglich an den Arbeitgeber
aus. „Deshalb wird noch einige Zeit vergehen, bis wir ein klares,
mit Zahlen unterlegtes Bild erhalten. Wie viele Unternehmen in
welchem Umfang Kurzarbeit realisieren, können wir erst sagen, wenn
abgerechnet wird. Die betrieblichen Abrechnungen enthalten die
Namen aller Kurzarbeitenden und ihren jeweils konkreten
Arbeitsausfall. Diese Angaben werden die Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen einreichen. Zeit
dafür haben sie gesetzlich festgelegt bis zu drei Monate“, erklärte
Behrens.
Beratungsangebote und Erreichbarkeit verstärkt
„Wir haben uns in den Agenturen für Arbeit in Sachsen-Anhalt
unterdessen personell so umgestellt, dass wir zurzeit alle Kraft
darauf ausrichten können, die betroffenen Betriebe zu beraten,
Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen“, so
Markus Behrens weiter. „Kurzarbeitergeld ist das beste zur
Verfügung stehende Mittel, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.“ In
allen Regionen werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Thema
Kurzarbeit beraten – aufgrund der aktuell großen Nachfrage vielfach
in Zusammenarbeit mit den Kammern. Die BA bittet, verstärkt die
Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die
Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und
jederzeit online abgegeben werden.
Umfangreiche Informationen und Erklär-Videos stehen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit bereit, darüber hinaus regionale Anlaufstellen speziell in Sachsen-Anhalthttps://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-sat/startseite.
One comment on “Corona-Krise: 15.300 Unternehmen in Sachsen-Anhalt zeigen Kurzarbeit an”
Interresant wäre, wieviele Unternehmen tatsächlich Kurzarbeiten und wieviel Unternehmen das als Lohnzuschuss mitnehmen?