Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die bei der Landtagswahl ehrenamtlich in Wahlvorständen in Wahl- und Briefwahllokalen arbeiten, impfberechtigt sind.
Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadt Halle, die ihre Berufung schriftlich bestätigt haben, erhalten ab heute ein Bestätigungsschreiben, das diese Impfberechtigung ausweist. In diesem Schreiben wird auch über eine zusätzliche Telefon-Hotline informiert, über die der betreffende Personenkreis einen Impftermin vereinbaren kann. Zur Impfung selbst ist dieses Bestätigungsschreiben mitzuführen.
Bestätigte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Stadt Halle (Saale), die bereits einen Termin über die Hotline 116117 oder das Portal www.impfterminservice.de gebucht haben, können diese Termine dennoch ab sofort wahrnehmen. In diesen Fällen erfolgt vor Ort eine Überprüfung, ob die betreffende Person ihren ehrenamtlichen Einsatz gegenüber der Stadt Halle (Saale) bestätigt hat.
Dies teilte die Stadt Halle mit. Wie dem Tenor des Schreiben zu entnehmen ist, richtet sich dieses Angebot an bereits jetzt registrierte Wahlhelfer. In wie fern es besonders „impfinteressierten“ Bürgern zu empfehlen ist, sich vor diesem Hintergrund noch schnell als Wahlhelfer zu melden, geht aus dem Schreiben der Stadt nicht eindeutig hervor.
6 comments on “Corona-Impfung: Stadt bietet Vorzugsspritze für registrierte Wahlhelfer”
Wer zugesagt hatte, sich als Wahlhelfer einem völlig unkalkulierbarem Infektionsrisiko auszusetzen, wird mit einer Impfung belohnt (abgesehen davon, dass sie wohl zu spät kommt).
Wobei besonders die Situation des Auszählens ziemlich infektionsträchtig sein dürfte. Da ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bürger,beispielsweise BeamteInnen, ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, für diese Tätigkeit „zwangsrekrutiert“ werden, halte ich das Impfangebot schon für recht vernünftig.
Ein paar Wochen zu spät aber nett gemeint.
Seit über einem Jahr heißt es „Vermeiden Sie Kontakte“, und dann soll man sich einen ganzen Tag in einen erklärtermaßen schlecht belüfteten Schulraum setzen, in dem sich im Laufe des Tages die Aerosole der anderen, einem meist unbekannten Wahlhelfer und die Aerosole der gesamten Wähler anreichern?
Deswegen sollst Du idealerweise per Brief wählen. Die Alternative wäre alle Wahlen zu verschieben, irgendwie auch uncool.
Vermutlich wird man aber versuchen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen das Risiko zu minimieren, hoffentlich sind diese besser durchdacht als die Impfung der Wahlhelfer.
@geraldo. Mit Belohnung hat dies nichts zu tun. Wie hei-wu schrieb, wird man als Angstellter oder Beamter im öffentlichen Dienst zwangsverpflichtet, als Wahlhelfer zu dienen. Da gibt es nur wenige Ausnahmen, sich davon ausnehmen zu lassen. Bei Nichtteilnahme droht sogar ein Bußgeld! Daher ist die „Zusage“ nur ein obligatorischer Akt.
Wenn man also schon zwangsverdonnert wird, dann sollte man zumindest die Möglichkeit haben, auch eine Impfung erhalten zu können (wenn an will). Im Übrigen sollte dies nicht nur für bereits verdonnerte Wahlhelfer gelten, sondern auch für diejenigen, welche auf der Nachrückeliste stehen. Denn für diese kann es am Wahltag passieren, dass sie für jemanden einspringen müssen. Und hat man dann keine Impfung, würde ich gern mal sehen, was passiert, wenn man die Teilnahme als Wahlhelfer deswegen dann kategorisch ablehnt.