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Corona-Hilfen für Sachsen-Anhalts Sportvereine

In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie durch die Coronapandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Hierfür stehen gegenwärtig 1.000.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. Mit der Gewährung der Billigkeitsleistungen („Coronahilfen Sport“) sollen insbesondere kleinere, ehrenamtlich geführte Sportvereine in ihrer Existenz gesichert werden.

Die entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Antragsformular sind  auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar: lsaurl.de/CoronahilfenSport

Direktlink „Richtline Coronahilfen Sport“: lsaurl.de/RichtlinieCoronahilfeSport

Direktlink „Antragsformular Coronahilfen Sport“:  lsaurl.de/AntragCoronahilfeSport

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