Halle (Saale), 8. Oktober 2025 – Die staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Sachsen-Anhalt ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent gesunken. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes belief sich das von Arbeitgebern in Anspruch genommene Fördervolumen auf insgesamt 3,3 Millionen Euro – rund 0,4 Millionen Euro weniger als 2023.
Insgesamt erhielten 2.486 Arbeitgeber für 22.197 Beschäftigte eine Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz (EStG). Das waren etwa 2.800 Beschäftigte weniger als im Vorjahr. Der Anteil der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an allen Beschäftigten lag damit bei 2,5 Prozent – nach 3,3 Prozent im Jahr 2021, dem bisherigen Höchstwert.
Der durchschnittliche Zuschuss pro Beschäftigtem betrug 2024 149,56 Euro und entsprach damit dem Mittelwert der vergangenen drei Jahre. Während die durchschnittlichen Förderbeträge in Klein- und mittleren Unternehmen um 4,1 Prozent auf 127,73 Euro stiegen, verzeichneten Großunternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten einen leichten Rückgang um 0,6 Prozent auf 171,65 Euro.
Der 2018 eingeführte bAV-Förderbetrag unterstützt Arbeitgeber, die zusätzlich zum regulären Arbeitslohn Beiträge zur Altersversorgung von Beschäftigten mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.575 Euro leisten. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 und 960 Euro jährlich, anteilig mit 30 Prozent – also zwischen 72 und 288 Euro pro Jahr.
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt