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CDU stellt Fragen an Stadtverwaltung

Viele Fragen haben zur Zeit Mitglieder der CDU-Ratsfraktion an die Stadtverwaltung. Aus den Anfragen:

Andreas Scholtyssek, zum Hochwasserbeirat :

In seiner Oktobersitzung hat sich der Stadtrat gegen eine Empfehlung des Hochwasserschutzbeirates zur stärkeren Beräumung der Saaleufer zwecks Hochwasserabflussbeschleunigung ausgesprochen. Seitens der Stadtverwaltung erfolgte keine nennenswerte Gegenwehr gegen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Daher fragen wir, welche Bedeutung hat für die Stadtverwaltung der Hochwasserschutzbeirat bzw. Vorschläge aus diesem Gremium?

Anfrage von Christoph Bernstil zum Drogenhandel:

In den letzten Monaten wurde wiederholt, auch in überregionalen Medien, über den Drogenhandel am Riebeckplatz berichtet. In der Mitteldeutschen Zeitung am 14.05.16 wurde der Riebeckplatz gar als Drogenzentrum der Stadt bezeichnet.

Ich frage die Stadtverwaltung:

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die diesbezügliche Situation am Riebeckplatz sowie dessen Umgebung (inkl. obere Leipziger Straße) aktuell ein?
  1. Welchen Handlungsspielraum sieht und nutzt die Stadtverwaltung zur Bekämpfung des Drogenhandels am Riebeckplatz und Umgebung?
  1. In welcher Weise und mit welchen Effekten agiert die Stadtverwaltung, insbesondere der dem Oberbürgermeister direkt unterstellte Fachbereich Sicherheit, zusammen mit den zuständigen Stellen der Polizei, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?

Annegret Bergner zu Schülerbeförderung:

Haben Schüler der Sekundarschule, die mit Genehmigung der Schulverwaltung (beispielsweise aus pädagogisch-psychologischen Gründen) eine Schule außerhalb ihres Schulbezirkes besuchen und bedingt dadurch einen Schulweg zurückzulegen haben, der länger als 3,0 km ist, Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung?

Und noch eine Anfrage von Andreas Scholtyssek, diesmal zum Büschdorfer Spielplatz:

Im Stadtteil Büschdorf wurde kürzlich der Drachenspielplatz im Grünzug faktisch abgerissen. Der bestehende namensgebende Holzdrachen musste aufgrund von Fäulnis ersatzlos beseitigt werden. Im Haushaltsansatz für das Jahr 2017 ist der Neubau eines neu gestalteten Spielplatzes vorgesehen.

Wann wird dieses Projekt umgesetzt?
Was ist konkret geplant?

(Quelle: CDU-Ratsfraktion)

7 comments on “CDU stellt Fragen an Stadtverwaltung”

  1. Das verstehe ich jetzt nicht, aber es gibt bestimmt schlaue User, die es mir beantworten können, vielleicht Herr Scholtysek sogar selbst: Der Stadtrat hat etwas beschlossen, aber es wird gefragt, warum die Stadtverwaltung dagegen keine Widerstand leistet. Wie ist das jetzt zu verstehen?

  2. @Riosal,
    weil vielleicht in den Ausschüssen mangels Fachleuten oder Sachverständigen zu wenig diskutiert wurde und dann in den Abstimmuen infolge der Mehrheiten keine Ablehnungen oder Änderungen zustande kamen. Deshalb wurde auch im Stadtrat auch nur durchgewinkt.

  3. Der Hochwasserbeirat ist allerdings auch nicht nur mit Sachverstand besetzt, und ein gewähltes Gremium ist er auch nicht.

  4. Habe ich das in der Empfehlung des Hochwasserbeirates richtig gelesen und verstanden, dass im gesamten Uferbereich von Saale und Nebenarmen im Stadtgebiet auf 5 m Breite sämtliche Bäume fallen sollten? Und wundert sich Herr Scholtyssek, dass der Stadtrat das ablehnt? Vielleicht bekommt Hallespektrum ja mal eine Stellungnahme von Herrn Scholtyssek zu diesem Vorhaben, damit wir es verstehen?

  5. Im §38 des Wasserhaushaltsgesetz steht, was der Herr Scholtisek und der OB nicht wußten:
    (1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer
    Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von
    Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
    (2) Der Gewässerrandstreifen umfasst das Ufer und den Bereich, der an das Gewässer landseits der Linie des
    Mittelwasserstandes angrenzt. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Linie des Mittelwasserstandes, bei
    Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante.
    (3) Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich fünf Meter breit. Die zuständige Behörde kann für Gewässer
    oder Gewässerabschnitte
    1. Gewässerrandstreifen im Außenbereich aufheben,
    2. im Außenbereich die Breite des Gewässerrandstreifens abweichend von Satz 1 festsetzen,
    3. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Gewässerrandstreifen mit einer angemessenen Breite
    festsetzen.
    Die Länder können von den Sätzen 1 und 2 abweichende Regelungen erlassen.

  6. In der MZ steht heute, dass das LVwA eine Katastrophenschutzübung abgehalten hat, Thema auch Hochwasser.
    Seltsamer Weise blieb die Stadt Halle außen vor.
    Gefahrenabwehr durch wegsehen? Wie steht die CDU Fraktion zu diesem seltsamen Gebahren, wer wird verklagt?

  7. @Riosal Das verstehe ich jetzt nicht, aber es gibt bestimmt schlaue User, die es mir beantworten können, vielleicht Herr Scholtysek sogar selbst: Der Stadtrat hat etwas beschlossen, aber es wird gefragt, warum die Stadtverwaltung dagegen keine Widerstand leistet. Wie ist das jetzt zu verstehen?

    Der OB wird verklagt, weil er dem Beschluss nicht wiedersprochen hat, ist doch ganz einfach!
    Der Stadtrat bezahlt dann den Unsinn!

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