Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die mehrjährige Haftstrafe gegen die Leipziger Studentin Lina E. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung bestätigt. Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden über fünf Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe ist damit rechtskräftig.
Lina E. war im Mai 2023 verurteilt worden, nachdem sie gemeinsam mit Mitangeklagten zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextreme in Sachsen und Thüringen beteiligt gewesen sein soll. Der BGH in Karlsruhe änderte den Schuldspruch in einigen Details, bestätigte jedoch die verhängte Gesamtstrafe.
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten gegen das Urteil Revision eingelegt und beantragt, Teile des über 400 Seiten umfassenden Urteils aufzuheben und neu zu verhandeln. Der BGH überprüfte das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler und stellte fest, dass keine vorlagen. „Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt“, betonte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung.
Lina E., die derzeit auf freiem Fuß ist, war zur Urteilsverkündung nicht anwesend. Ihr Haftbefehl war nach der Verurteilung 2023 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, nachdem sie zuvor zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht hatte. Nun steht fest, dass sie die Reststrafe antreten muss. Wie lange die verbleibende Haftzeit konkret ausfällt, wird unter Berücksichtigung der Untersuchungshaft berechnet. (Quelle: MDR)