Nach der öffentlichen Kritik an antisemitischen Darstellungen im Rahmen der Jahresausstellung der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle hat sich die Auseinandersetzung weiter zugespitzt. In einer neuen Pressemitteilung wirft das Bündnis gegen Antisemitismus Halle (BGA) der Hochschule vor, Kritik an mutmaßlich antisemitischen Inhalten nicht nur abzuwehren, sondern Kritiker nun auch juristisch zu belangen.
Anlass ist eine Strafanzeige, die die Hochschule laut Medienberichten gegen das Bündnis oder dessen Vertreter gestellt hat. Damit reagiere sie auf Vorwürfe, die das Bündnis in einer früheren Stellungnahme publik gemacht hatte. In dieser war unter anderem von „antisemitischer Hetze“ im Rahmen der Ausstellung die Rede gewesen. Kritisiert wurden insbesondere ein Flugblatt mit Genozidvorwürfen gegen Israel, das auf der Modenschau verteilt wurde, sowie eine großformatige Plastik mit Palästinaflagge und einer Figur, die nach Auffassung des BGA an mittelalterliche Judensau-Darstellungen erinnere.
In einer ersten Reaktion auf die Vorwürfe hatte die Kunsthochschule erklärt, sie trage keine Verantwortung für Inhalte, die Studierende selbstständig produziert oder im Rahmen künstlerischer Arbeiten verbreitet hätten. Sie betonte zudem, dass die gezeigten Werke „von der Kunstfreiheit gedeckt“ seien. Auch bei der beanstandeten Plastik habe es sich laut Hochschule nicht um eine intendierte Darstellung jüdischer Stereotype gehandelt. Der Künstler habe „keine figürliche Darstellung beabsichtigt“.
Das Bündnis äußert daran deutliche Zweifel. „Dass bei Kunst gerade nicht die Intention der Künstler entscheidend ist, sondern das, was die Betrachter darin sehen, sollte den Verantwortlichen der größten Kunstausstellung der Region eigentlich klar sein“, erklärte BGA-Sprecher Hajo Berger. Er forderte von der Hochschule mehr Sensibilität im Umgang mit „der Wirkungskraft antisemitischer Symbolik“.
Besonders kritisch bewertet das Bündnis jedoch die juristische Reaktion der Hochschule. „Es verwundert daher, dass die Kunsthochschule auf der einen Seite angibt, Hinweise auf Antisemitismus ernst zu nehmen, auf der anderen Seite jedoch Strafanzeige stellte“, heißt es in der Mitteilung. Berger spricht von einem „höchst widersprüchlichen“ Verhalten. „Das hohe Gut der Kunstfreiheit soll gedeckt sein, die Meinungsfreiheit ist aber keinen Pfifferling wert.“
In einer zweiten Erklärung schlug die Burg Giebichenstein einen „unabhängigen Ethikrat zum Spannungsfeld ‚Kunstfreiheit, Diskriminierung und medialer Öffentlichkeit‘“ vor. Dieses Gremium solle eine „strukturierte, sachliche und nachhaltige Auseinandersetzung“ ermöglichen. Das Bündnis zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag. Man habe den Eindruck, „dass die Kunsthochschule mit ihrer Idee des Ethikrates die öffentliche Diskussion zu diesem Zeitpunkt beenden möchte und in die vielleicht sogar ferne Zukunft und in ein Gremium verlegen möchte“, so Berger. Und weiter: „Müsste eine Kunsthochschule, die damit in Kauf nimmt, eine Judensaudarstellung mit Verweis auf die Kunstfreiheit zu verteidigen, nicht aber auch eine öffentliche Diskussion darüber aushalten?“
Von Seiten der Hochschule lag bis Redaktionsschluss keine weiterführende Stellungnahme zu den aktuellen Vorwürfen des Bündnisses vor. Es ist damit zu rechnen, dass die Diskussion um die Grenzen der Kunstfreiheit und den Umgang mit Antisemitismus im Hochschulkontext weitergeführt wird.