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Briefe des Weihnachtsmarkt-Attentäter an Opfer: Scharfe Kritik von Kerstin Godenrath (CDU)

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, Taleb A., hat aus der Haft Briefe an mehrere seiner Opfer geschickt. Die Inhalte: Bitten um Entschuldigung, persönliche Schilderungen der Tat. Doch statt Versöhnung auszulösen, hinterlassen die Schreiben bei den Empfängern Angst, Wut und Entsetzen.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg bestätigte, dass mindestens fünf solcher Briefe auf dem Postweg weitergeleitet wurden – versehen mit einem Begleitschreiben, aber ohne vorherige Rücksprache mit den Betroffenen. Das soll sich nun ändern: Opfer sollen künftig schriftlich informiert werden, bevor ein solches Schreiben ausgehändigt wird. Sie können dann entscheiden, ob sie den Brief überhaupt erhalten möchten.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft verwies auf das Briefgeheimnis und die bestehenden juristischen Grenzen. Eine generelle Unterbindung sei nicht möglich – außer der Inhalt des Schreibens überschreite eine strafrechtlich relevante Schwelle. Dass Taleb A. an die Adressen der Opfer gelangte, sei vermutlich auf die Akteneinsicht seines Verteidigers zurückzuführen.

Während die Justiz an rechtlichen Rahmenbedingungen festhält, äußern sich Opfervertreterinnen und -vertreter mit deutlicher Kritik.

Kommentar von Kerstin Godenrath (CDU)
Kerstin Godenrath, Obfrau der CDU-Landtagsfraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Magdeburger Anschlag und Landesvorsitzende des Opferschutzbundes WEISSER RING Sachsen-Anhalt, verurteilte die Briefe mit scharfen Worten:

„Es muss jetzt geprüft werden, ob die Briefe nicht zurückgehalten werden konnten und inwiefern solche Verfahrensweisen richtig sind, dass Tatverdächtigen so eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme an die Opfer eingeräumt wird.“

Weiter sagte Godenrath:
„Aus meiner Sicht sollte diese Möglichkeit insbesondere in diesem schweren Fall dem Tatverdächtigen verwehrt werden. Wir müssen alles dafür tun, dass die Opfer des Anschlages auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht retraumatisiert werden.“

Ihr Fazit ist deutlich:
„Die Täterinteressen dürfen keinesfalls vor den Opferschutz gestellt werden.“


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