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Böllerschutz für Kommunen soll kommen – Innenministerkonferenz folgt grüner Forderung

Magdeburg – Städte und Gemeinden sollen künftig leichter großflächige Verbotszonen für privates Feuerwerk ausweisen dürfen. Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hat beschlossen, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen – und folgt damit einer Forderung, die Bündnis 90/Die Grünen im Innenausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zuletzt mit Nachdruck erhoben hatten.

Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion, sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Sicherheit rund um den Jahreswechsel. Fachleute hätten im Ausschuss in der vergangenen Woche zahlreiche Gründe für eine Einschränkung des privaten Böllerns genannt: vom Schutz der Einsatzkräfte über die Verringerung von Verletzungen bis hin zu Auswirkungen auf Tiere und Umwelt. Dennoch habe sich Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) im Ausschuss zunächst nicht zu einer klaren Zusage durchringen können.

Mit der nun erfolgten Entscheidung der Innenministerkonferenz sei jedoch deutlich, so Striegel, dass die Forderung der Grünen an Gewicht gewonnen habe. Kommunen sollen künftig unkomplizierter eingreifen können, wenn es vor Ort Sicherheits- oder Gesundheitsschutzgründe erfordern.

„Das zeigt, dass unsere Initiativen Wirkung entfalten – und dass mehr Schutz für Feiernde, Rettungskräfte, Tiere und Umwelt erreichbar ist“, betonte Striegel.

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