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Bizarre Schlacht um Hasi: AfD-Führer mit strammer DKP-Vergangenheit verlangt Rücktritt von Sebastian Striegel.

Die AfD fordert den Rücktritt von Sebastian Striegel, weil der als parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Landtagsfraktion die Hausbesetrzung der Hafenstraße 7 in Halle verteidigt. Da er dies unter anderem  nach Art 14 GG („Eigentum verpflichtet“) zu legitimieren versuchte, fordert die AfD seinen Rücktritt in der zweiseitigen Begründung, die teils von etwas wirren juristischen Einschätzungen durchzogen ist, heißt es unter anderem:

„Da Herr Abgeordneter Striegel in seiner Rede zur vergangenen Aktuellen Debatte kriminelle Handlungen zu legitimieren versucht, den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs
lediglich als Reaktion auf die Verwahrlosung des Objekts wertet, juristisch falsch argumentiert, indem er den Hausbesetzern voreilig einen Rechtsanspruch einräumt und nicht zuletzt Sinn und Zweck der Hausbesetzung, die Vorbereitung weiterer Straftaten, verkennt, kann man nicht mehr von einer objektiven und wertfreien Rechtsauffassung ausgehen. Indem der Versuch unternommen wird, Unrecht zu Recht zu machen erscheint Herr Striegel nicht nur als Fehlbesetzung seiner Fraktion als rechtspolitischer Sprecher, sondern als untragbar für die Parlamentarische Kontrollkommission. Die AfD-Fraktion fordert daher den unverzüglichen Rücktritt des Herrn Abgeordneten
Striegel aus der Parlamentarischen Kontrollkommission.“

Unterschrieben hat die „Rücktrittforderung“ eine illustren Figur:  Robert Farle. Er hat eine bunte Vergangenheit. Bevor er nach der Wende nach Halle zog, war er in Nordrhein-Westfalen 17 Jahre lang poltisch aktiv. Und zwar in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP).

7 comments on “Bizarre Schlacht um Hasi: AfD-Führer mit strammer DKP-Vergangenheit verlangt Rücktritt von Sebastian Striegel.”

  1. Wer 17 Jahre in der DKP-Sekte aktiv war, dürfte hinlänglich bewiesen haben, dass er massiv einen am Laufen hat.

  2. Keine Partei kann sich ihre ehemaligen Mitglieder aussuchen.
    Das trifft auf alle Parteien zu.
    Manche deligieren ja ihre dann ehemaligen zu Gründung einer „neuen“, mit Parteiauftrag…

  3. Warum die Ablenkung auf den AfD-Mann anstatt sich mit der Sache Auseinanderzusetzen?
    „Es gilt ausdrücklich auch für Demokratien und Rechtsstaaten, dass es Punkte gibt, in denen auch nicht legale Tätigkeiten legitim sein können.“ – Quelle: https://www.mz-web.de/28944372 ©2017
    Wer so etwas sagt, kann sich nicht rechtspolitischer Sprecher nennen.
    Welche „nicht legalen Tätigkeiten“, die legitim sein können, bestimmt natürlich er.

  4. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt. Mit der Gestattung des Eigentümers ist der Fall erledigt.

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