Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die bisherigen Urteile im Fall einer zweijährigen Verbrühungsopferin in Halle aufgehoben. Die betroffenen Eltern sowie die Großmutter müssen sich nun erneut vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Halle verantworten. Der BGH deutet in seiner Begründung an, dass vorsätzliches Handeln nicht ausgeschlossen werden könne.
Im vorherigen Verfahren war der Vater wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Mutter und die Großmutter erhielten Bewährungsstrafen wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt und für den Vater sechs Jahre, für die beiden Frauen je dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Mit der Aufhebung der Urteile hat der BGH dieser Revision stattgegeben.
Der tragische Vorfall ereignete sich im Mai 2024: Der Vater hatte seine Tochter laut Landgerichtsurteil mit zu heißem Wasser aus dem Duschschlauch übergossen. Die daraufhin entstandenen großflächigen Verbrennungen wurden von allen drei Familienangehörigen falsch behandelt; ärztliche Hilfe wurde nicht in Anspruch genommen. Das Kind starb zwei Tage später, obwohl es nach Gutachten bei rechtzeitiger medizinischer Versorgung hätte gerettet werden können.
Laut BGH-Gutachten legen die Verletzungen nahe, dass das Kind möglicherweise aktiv ins heiße Wasser eingetaucht wurde. Zudem wies die Obduktion auf ältere Brüche und frische Gewalteinwirkungen am Kopf, oberen Rücken und Oberarm hin. Vor diesem Hintergrund kommt eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Ein Termin für die Neuverhandlung steht noch aus.
Quelle: MDR Sachsen-Anhalt