Die Verurteilungen des AfD-Politikers Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit zwei Beschlüssen vom 20. August 2025 die Revisionen des Angeklagten verworfen.
Das Landgericht Halle hatte Höcke bereits im Mai 2024 (Az.: 5 KLs 6/23) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt, im Juli 2024 (Az.: 5 KLs 8/24) folgte eine weitere Strafe von 130 Tagessätzen. Hintergrund war die Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ in zwei Reden – 2021 in Merseburg sowie 2023 in Gera.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Höcke die Formel bewusst genutzt, obwohl er wusste, dass es sich um ein verbotenes Kennzeichen der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) handelt. Ziel sei es gewesen, die Parole wieder in den politischen Sprachgebrauch einzuführen. In Gera habe er die Zuhörer durch Gestik und eine unvollständige Wiederholung gezielt dazu gebracht, die Worte „Alles für Deutschland“ gemeinsam zu rufen.
Der BGH stellte klar, dass es sich bei der Parole um ein Kennzeichen einer ehemaligen NS-Organisation im Sinne von § 86a StGB handelt. Ausschlaggebend sei nicht der Inhalt der Worte, sondern deren historische Prägung durch die SA. Die Strafvorschrift solle bereits den Anschein verhindern, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in Deutschland geduldet würden.
Auch das Argument, es habe sich um eine Mitteilung im Rahmen der Verteidigung in eigener Sache gehandelt, wies der BGH zurück. Die Richter betonten, dass die Grenze zur Strafbarkeit überschritten sei, wenn eine solche Information lediglich als Vorwand für propagandistische Zwecke diene.
Mit der Entscheidung sind die Urteile des Landgerichts Halle gegen Höcke nun rechtskräftig.