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Beleites fordert mehr Ostdeutsche am Bundesverfassungsgericht: Aufarbeitungsbeauftragter kritisiert mangelnde Repräsentanz – Debatte nach gescheiterter Wahl

Nach der gescheiterten Wahl eines neuen Bundesverfassungsrichters am vergangenen Freitag hat der sachsen-anhaltische Aufarbeitungsbeauftragte Johannes Beleites eine stärkere Berücksichtigung ostdeutscher Kandidaten gefordert. In einem eindringlichen Appell erinnerte Beleites an die Bedeutung von Repräsentation für das Funktionieren der Demokratie.

„Seit der Wiedervereinigung wurden 48 neue Richterinnen und Richter an das höchste deutsche Gericht berufen – nur zwei davon stammen aus Ostdeutschland“, erklärte Beleites. Die gebürtige Staßfurterin Ines Härtel wurde 2020 gewählt, ein weiterer Ostdeutscher, Holger Wöckel aus Chemnitz, folgte 2023. „Ich finde es erschreckend, dass dieser Aspekt in der aktuellen Diskussion keine Rolle spielt“, sagte Beleites mit Blick auf die jüngste Richterwahl.

Besonders kritisch sei die Unterrepräsentanz ostdeutscher Stimmen in möglichen Verfahren zum Verbot der AfD. Die Partei erreiche in Ostdeutschland besonders hohe Zustimmungswerte, was sich deutlich in den Wahlkarten zur Bundestagswahl gezeigt habe. „Wenn in einem solchen Verfahren ostdeutsche Erfahrungshorizonte außen vor bleiben, wäre das fatal – gerade im Hinblick auf die gesellschaftlichen Folgen einer solchen Entscheidung“, so Beleites weiter.

Die Diskussion über ostdeutsche Repräsentanz am Bundesverfassungsgericht sei nicht neu. Bereits 2020 hatte die SPD mit Jes Möller, Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichts und einst selbst Opfer der SED-Repression, einen ostdeutschen Kandidaten mit Bürgerrechtler-Biografie ins Spiel gebracht. Die Wahl fiel letztlich auf Ines Härtel.

„Es bringt nichts, immer wieder über ostdeutsche Wahlergebnisse zu klagen, ohne daraus praktische Konsequenzen zu ziehen“, mahnt Beleites. Die Zusammensetzung des höchsten Gerichts sei ein sichtbares Zeichen dafür, wie ernst Repräsentation tatsächlich genommen werde – oder eben nicht.

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