Die Stadtverwaltung Halle gab heute bekannt, dass die Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.04.2025 geändert wurde. Künftig wird die Steuer für Hunde nicht mehr pauschal erhoben, sondern differenziert nach der Rasse und dem Nettogewicht des Hundes. Diese Änderung dient einer gerechteren Verteilung der Steuerlast und einer besseren Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von Hundehaltern.
Neue Staffelung der Hundesteuer:
Der Grundpreis der Hundesteuer beträgt 100,- €. Je nach Größe und Gewicht des Hundes wird dieser Betrag mit folgenden Hebesätzen multipliziert:
- Kleine Hunde bis 7 kg Nettogewicht (z. B. Zwergpinscher, Dackel, Pudel): Hebesatz 100 % (100,- € Jahressteuer)
- Mittelgroße Hunde bis 10 kg Nettogewicht (z. B. Irish Setter bis Cocker Spaniel): Hebesatz 120 % (120,- € Jahressteuer)
- Große Hunde über 10 kg Nettogewicht (z. B. Schäferhund, Bulldogge, Boxer): Hebesatz 135 % (135,- € Jahressteuer)
- Sonderklasse: Königspudel werden wie kleine Hunde behandelt und unterliegen somit ebenfalls dem Hebesatz von 100 %.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Hebesatz nach dem tatsächlichen Nettogewicht des Tieres bestimmt wird („Hunde-Netto“). Eine Bescheinigung über das Gewicht kann durch alle Haustierarztpraxen oder durch den Amtstierarzt erstellt werden.
Diese Änderung tritt zum 01.04.2025 in Kraft. Hundehalter werden gebeten, sich entsprechend zu informieren und die geänderte Satzung zu beachten. Bei Fragen steht die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
7 comments on “Bekanntmachung zur geänderten Hundesteuersatzung”
In welche Klasse gehört der Kalte Hund? Ich frag für meine Oma.
Erst mal den Hund ordentlich kacken lassen, bevor man das Netto-Gewicht bestimmen lässt. So ein Schiss kann helfen, ne Menge Geld einzusparen.
Ich glaube, es handelt sich hier um einen Aprilscherz, obwohl ich es gerecht findet: Wer sich Hunde in der Größe eines Kalbes halten kann, kann auch höhere Steuern zahlen, denn der Aufwand ist größer und die Hinterlassenschaften auch.
In Bezug auf Menschen ist mir besonders in vollen Straßenbahnen der Gedanke gekommen, dass übergewichtige Menschen auch mehr zahlen muüssten für die Beförderung. Es ist mehr Kraft nötig zur zu ihrer Bewegung und Platz nehmen sie auch mehr in Anspruch. Vielleicht wäre das Anlass für manche, endlich vernünftiger zu essen, denn abnehmen möchte eigentlich jeder, nur klappt es mit der Konsequenz nicht. Fahrschein.
Kann nur ein Aprilscherz sein. Denn wenn der Königspudel vom OB vom Hebesatz ausgenommen ist, lässt mich das Schmunzeln. Außerdem, um formal zu bleiben, steht keine Änderung der Satzung auf der Stadt Halle – Seite.
Glaube nicht, dass das ein Scherz ist, denn die schlaue Google-KI schreibt es auch:
Naja Google KI, würde ich nichts drauf geben. Die könnte nämlich diesen Beitrag mit involvieren.
Lt. Satzung:
Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 100,00 Euro.
https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_I_Finanzen_Personal/FB_Finanzen/SR_202-13_3_Aenderungssatzung.pdf
Die Seite scheint mir ziemlich veraltet. Ist sogar noch von der alten OB Szabados unterschrieben. Gibt es da nichts aktuelleres?