Die Arbeitsplätze der rund 2.160 Baubeschäftigten in Halle (Saale) gelten auch in den Wintermonaten als gesichert. Darauf weist die IG BAU Sachsen-Anhalt Süd hin. Trotz witterungsbedingter Einschränkungen auf Baustellen laufen Arbeitsverträge und Lohnzahlungen weiter.
Möglich wird dies durch das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug), das frühere Schlechtwettergeld. Es kann in der Zeit von Dezember bis März in Anspruch genommen werden, wenn Arbeiten im Freien aufgrund von Frost, Schnee oder anhaltender Nässe nicht durchgeführt werden können. In diesen Fällen zahlt die Bundesagentur für Arbeit ein Entgeltersatzgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Nach Angaben der IG BAU sind in Halle (Saale) rund 102 Baubetriebe tätig. Die Gewerkschaft ruft die Unternehmen dazu auf, das Saison-Kurzarbeitergeld zu nutzen. Dadurch könnten Entlassungen vermieden und Fachkräfte im Betrieb gehalten werden. Für die Beschäftigten bedeute dies eine durchgehende Beschäftigungsperspektive und ein gesichertes Einkommen.
Sollten Aufträge witterungsbedingt nicht erledigt werden können, können Betriebe die Arbeitsagentur auch nachträglich darüber informieren. Die Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld gelten als vergleichsweise unbürokratisch und können für den gesamten Betrieb oder für einzelne Beschäftigte gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind neben Bauunternehmen auch Betriebe des Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbaus.
Vor der Beantragung müssen Unternehmen prüfen, ob Beschäftigte andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können, etwa in Werkhallen oder Lagern. Zudem sind vorhandene Arbeitszeitkonten und Resturlaubsansprüche zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld sind bei der Bundesagentur für Arbeit abrufbar unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld