Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verurteilt die gestern begonnenen Fällungen von Bäumen und Sträuchern am Gimritzer Damm. Der Verein bezeichnet diesen Vorgang als rechtswidrig mit Verweis auf § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz.
Zudem sei es „sehr befremdlich, dass die Polizei dieses offensichtliche Fehlverhalten absichert“, heißt es in einer langen Erklärung des Umweltverbandes. Außerdem verlangt der AHA, Disziplinarverfahren gegen den Leiterdes Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, durchzuführen. Gleiches gelte auch für den Auftraggeber der Fällaktion.
Demgegenüber erklärte gestern der Burkhard Henning, Leiter des Landesbetriebs für Hochwasserschutz, der die Baumfällungen beauftragt hat, gegenüber Hallespektrum: „Die Genehmigung zur Holzung hat die Stadt Halle als zuständige Behörde erteilt“. Zudem habe vor Beginn der Holzungsarbeiten ein Fachplaner die zu fällenden Bäume auf Niststellen kontrolliert.
4 comments on “Baumfällungen am Gimritzer Damm: AHA fordert Disziplinarverfahren, LHW erklärt: Genehmigung hat Stadt Halle erteilt”
Vielleicht liege ich falsch, aber wenn ein Sofortvollzug eine planfestgestellten Vorhabens angeordnet wird, sollte eine extra Ausnahmegenehmigung obsolet sein.
Wenn ich eine Genehmigung zum sofortigen Abriß und Neubar des Berliner Fernsehtrums habe, darf ich deshalb noch nicht die Currywurst-Bude daneben abreißen.
Ahnung hast du keine, …
Was juckt uns Berlin.
Ziel verfehlt-setzen-5.