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Bauanträge im vereinfachten Verfahren jetzt komplett online möglich

Stadt Halle erweitert digitales Angebot für Bauherrinnen und Bauherren

Baudamen und Bauherren, Entwurfsverfassende sowie Investoren können in Halle (Saale) ab sofort auch Anträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren vollständig digital einreichen. Grundlage ist § 62 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Damit bietet die Stadt inzwischen vier Leistungen rund um die Baugenehmigung durchgängig online an. Der Zugang erfolgt über ein standardisiertes Portal, auf das die Internetseiten der Stadt weiterleiten.

Dem Start des Regelbetriebs war eine Pilotphase vorausgegangen. Dabei wurde die neue digitale Antragsstrecke gemeinsam mit ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern getestet.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist vor allem für kleinere und mittlere Wohngebäude von Bedeutung. Es umfasst unter anderem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, bestimmte weitere Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie bauliche Anlagen, Nebengebäude, Nebenanlagen und Werbeanlagen. Sonderbauten sind ausgenommen.

Nach Angaben der Stadt entfällt ein erheblicher Teil des jährlichen Antragsaufkommens der unteren Bauaufsichtsbehörde auf dieses Verfahren.

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit, René Rebenstorf, erklärte, Bauanträge sollten heute jederzeit und unabhängig vom Aufenthaltsort digital gestellt werden können. Mit dem vereinfachten Verfahren gehe nun die Verfahrensart online, die den Großteil der Bauanträge ausmache.

Quelle: Stadt Halle (Saale)

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