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Badeverbot besteht weiter: Wasser im Hufeisensee soll krebserregend sein

Die Stadt  weist noch einmal eindringlich daraufhin, dass der Hufeisensee als ehemaliges Bergbau- und Kippengelände kein Badegewässer ist. Der See ist als
solches nicht zugelassen und das Baden ist verboten. Rechtliche Grundlagen für das von der Stadt ausgesprochene Badeverbot sind das Wassergesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (WG LSA; § 29 Abs. 4 und 5) und die Badegewässer-Verordnung LSA (§§ 3, 12 und 15). Das Badeverbot gilt aus folgenden Gründen:

Erstens werden nach wie vor punktuell Einträge von Grundwasser mit erhöhten Gehalten an leichtflüchtigen Kohlenwasserstoff-Verbindungen nachgewiesen. Diese Einträge können eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, da sie krebserregend sind. Diese Einträge können nicht ohne erheblichen Aufwand unterbunden werden.

Zweitens wurde gutachterlich festgestellt, dass Teile der Böschungen nicht dauerstandsicher ausgebildet sind (Böschungsbewegungen, Rutschungen, Abstürze
von Böschungsschulter oder Böschungsfläche). Um Dritte vor den bestehenden Gefahren zu warnen, hat die Stadt als Gefahrenabwehrmaßnahme Warnschilder aufstellen lassen, die auf ein Betretungs- sowie ein Badeverbot hinweisen. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr. Es ist lediglich eine Nutzung der Wasserfläche selber mit den Sportvereinen zur Ausübung ihres Sportes geregelt.

Vor dem Hintergrund des Unfalls überprüft gegenwärtig der zuständige Geschäftsbereich die Situation vor Ort und wurde vom Bürgermeister angewiesen,
beschädigte oder nicht mehr vorhandene Schilder umgehend zu ersetzen. Die Stadt begrüßt, dass die Wasserwacht Halle als eine Anrainerin des Hufeisensees
um die Reinhaltung des Gewässers bemüht ist und dass sie plant, mit einem Sonarboot den See abzusuchen und mögliche gefährliche Objekte zu bergen. Dies hat die Stadt der Wasserwacht mitgeteilt.

Gleichzeitig bittet die Stadt die Wasserwacht, die bestehenden Gefahren in der Öffentlichkeit nicht kleinzureden. Der Hufeisensee ist und bleibt ein ehemaliges
Bergbau- und Kippengelände. Das Badeverbot gilt aufgrund der oben genannten Gründe. Es besteht eine erhebliche Unfallgefahr. Zur Aufgabe der Wasserwacht gehört es auch, Menschen dadurch zu schützen, indem nicht die Möglichkeit des Badens suggeriert wird, wo es gefährlich und verboten ist.

9 comments on “Badeverbot besteht weiter: Wasser im Hufeisensee soll krebserregend sein”

  1. Das ist ja spannend: die Krebsgefahr besteht wohl für Wassersportler und Hauptsache-Wasserwacht nicht ? Sind die geimpft?
    Das Wasser verliert auch sofort seine Giftigkeit, wenn es über dem Golfplatz vernebelt wird.

  2. Hei-wu, wie oft noch, das Problem ist die Trinkwasserverordnung die vom verzehr von 2 Liter Wasser täglich ausgeht, dann ist das Hufeisensee Wasser tatsächlich Krebserregend, nur wer trinkt beim Wasserski, Tauchen oder Rudern 2 Liter Wasser und das jeden Tag. Aber die Stadt gibt ja zu die Schadstoff sanierung ist zu teuer also darf weiter Gift der Bahn und Chemiehandel in den See gelangen. Dass die Grünen um Herrn Aldag da seit Jahren so ruhig sind und nicht längst auf eine tiefgreifende Schadstoffsanierung gerdrängt haben wundert mich echt.

  3. Die Trinkwasserverordnung ist aber auf Badegewässer anzuwenden, sagt m.W. das Landesverwaltungsamt.

  4. War es nicht eher so, dass die beiden Chemikalien nicht in der EU Badegewässerverordnung auftauchen und Halle daher die strengere Trinkwasserverordnung angewendet hat. Dann wäre bei der Algenkonzentration wohl auch die Angersdorfer Teiche dicht, da kommst du auch nicht an Trinkwasserqualität ran, eher hat das was von moderigem Brackwasser.

  5. Da magst Du recht haben. Ich persönlich würde auf kein Hallesches Badegewässer die EU-Trinkwasserverordnung anwenden. Das heißt: Mein Badewasser trinke ich nicht. Aber finde mal einen öffentlichen Bediensteten, der “ einfach mal so “ ohne Rechtsgrundlage ein Badegewässer frei gibt. Da stellt man lieber Verbotsschilder auf und ist fein raus.

  6. Ich glaub die EU Richtlinie ist noch etwas strenger was das permanente Monitoring angeht, daher haben die nicht alle Bundesländer umgesetzt, kostet halt Geld die Wasserqualität permanent zu prüfen. Daher hat auch Sachsen Anhalt ne eigene Badegewässerverordnung erlassen die was das Monitoring angeht nicht ganz so streng ist wie die EU Verordnung.

  7. Dann müsste man doch rauskriegen, ob das Vinylchlorid ein Badehindernis ist oder nicht.

  8. Daggi hat damals beschlossen VC ist ungefährlich, und auf eine Sanierung verzichtet.

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