Deutschland ist in einem neuen Teil-Lockdown. Für viele Verbraucher bedeutet dies erneute Einschränkungen wie keine Urlaubsreisen, keine unbedingt notwendigen Verwandtenbesuche und Homeoffice, wo immer möglich. Fahrten zur Arbeit werden weniger und Urlaubsreisen unterbleiben. All diese Einschränkungen bei der Mobilität führen dazu, dass Pkw weniger genutzt werden und somit weniger Kilometer gefahren werden.
Aber weniger Auto zu fahren bedeutet nicht automatisch auch
weniger bei der Kfz-Versicherung zu zahlen. Vielmehr müssen die
Autofahrer selbst aktiv werden.
Ein Blick in den Kfz-Versicherungsvertrag gibt Auskunft über die
vereinbarte jährliche Fahrleistung. Änderungen der
Jahresfahrleistung des versicherten Kraftfahrzeuges sollten
deswegen der Kfz-Versicherung angezeigt werden. Fahrer mit einer
nur geringen jährlichen Fahrleistung werden von den Versicherern
oftmals mit Rabatten belohnt und können dadurch bei den
Versicherungsbeiträgen sparen. Vielfahrer wiederum stellen für
Versicherungsunternehmen ein größeres Risiko dar und müssen
deswegen mit Beitragsaufschlägen rechnen.
Hat sich die Jahresfahrleistung, beispielsweise durch die
Einschränkungen auf Grund der Covid19-Pandemie, verringert, so
sollte dies dem Kfz-Versicherer umgehend angezeigt werden. Bei
Versicherungsverträgen mit einer jährlichen Beitragszahlung kann
dies zu einer Beitragsrückerstattung führen und bei Verträgen mit
einer monatlichen Zahlweise kann sich der monatliche Beitrag
reduzieren. Darüber hinaus ist es jetzt wieder Zeit,
Kfz-Versicherungen zu vergleichen, um Beiträge zu sparen. Die
meisten Kfz-Versicherungen sind zum Jahresende kündbar. Dabei muss
die Kündigung dem Versicherer bis zum 30. November vorliegen, es
sei denn der Versicherer hat die Beiträge erhöht oder die
Beitragsrechnung geht zu spät ein, dann besteht noch ein
Sonderkündigungsrecht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berät zu Fragen rund um die
Kfz-Versicherung. Das landesweite Servicetelefon der
Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und
Terminvereinbarungen zu erreichen.
Weitere Informationen sowie unsere Online-Terminbuchung finden Sie unter www.verbraucherzentralesachsen-anhalt.de.