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Auskunftsersuchen bei der Stadt Halle

Gemäß Artikel 15 der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Bürgerinnen und Bürger das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und über deren Herkunft. Ab sofort sind auf halle.de alle Informationen zu diesem Thema zu finden. Dazu zählen zum Beispiel, welche Angaben der Auskunftsanspruch umfasst, welche Unterlagen dafür erforderlich sind, wann öffentliche Stellen die Auskunft verweigern dürfen, wie und wo der Antrag gestellt werden kann.

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