Kein verspäteter Aprilscherz: Aus Sicherheitsgründen dürfen in den Bussen und Bahnen HAVAG vorerst keine E-Tretroller (sogenannte „E-Scooter“) mehr mitgenommen werden. Dies gilt auch für die movemix-shuttles. Mit dieser Entscheidung setzt die HAVAG gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um.
Konkret bemängelt der VDV die (noch) zu geringen Sicherheitsanforderungen der in E-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus. Hier läge die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes deutlich höher, als bei anderen Elektrofahrzeugen. Neben dem erhöhten Brand- und Explosionsrisiko der Akkus bestehe zudem gleichermaßen die Gefahr für eine gesundheitsschädliche Freisetzung von Rauchgas. Zum Schutz der Gesundheit für Fahrgäste und Mitarbeitende reagiere die HAVAG mit diesem Beförderungsverbot von E-Tretrollern vorsorglich im Sinne der Gefahrenabwehr, so das Unternehmen.
E-Tretroller hätten als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel natürlich eine Daseinsberechtigung und steigende Bedeutung. Daher sollen diese mobilen Stadtflitzer auch wieder für die Mitnahme im ÖPNV zugelassen werden, sobald die Hersteller die Risiken beseitigt haben. Vom genannten Beförderungsverbot ausgeschlossen sind Pedelecs (E-Bikes), Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen – die ebenfalls als „E-Scooter“ bezeichnet werden. Der Grund: In dieser Klassifizierung sind Akkus mit deutlich höheren Sicherheitsanforderungen verbaut.
Diese Entscheidung vieler Verkehrsunternehmen ist übrighens sehr umstritten: Florian Walberg, Inhaber der E-Scooter-Firma Egret, die besonders hochwertige (und -preisige) E-Roller Fahrzeuge herstellt, kritisiert auf LinkedIn die Empfehlung des VDV, die auf einer Studie basiert. Er bezeichnet die Studie als voller gravierender Falschinformationen und Annahmen, die jenseits der Grenzen einer seriösen Studie liegen würden. Walberg bemängelt, dass der VDV keine externen Experten für Akkus hinzugezogen habe und keine Rücksprache mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dem Bundesverkehrsministerium oder dem TÜV gehalten habe. Der TÜV habe ihm mitgeteilt, dass die Mitnahme von Scootern keine größere Gefahr darstellt, solange die E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, die vom KBA ausgestellt wird und die Fahrt auf öffentlichen Straßen erlaubt.
9 comments on “Aus „Sicherheitsgründen“: HAVAG will ab 1. Mai Mitnahme von E-Rollern verbieten”
Vollkommen unsuinnige Entscheidung. Walberg hat recht: wenn ein Roller ein Sicherheitsrisiko trägt, dar er weder in den Handel noch in den Verkehr. Und wenn er sicher ist, dann auch in die Straßenbahn (oder auch andere geschlossene Räume). Ich hoffe, der Mann klagt dagegen.
Ich find es in Ordnung. Wer einen Roller fährt, muss nicht in der Straßenbahn sinnlos Platz wegnehmen. Er kann ja mit dem Roller fahren. Das ist schließlich der Sinn dieses Fahrzeuges.
Dann bist Du auch gegen Fahrradmitnahme?
Es ist abr tatsächlich so, dass das KFZ-Bundesamt bei der Zulassung von E-Rollern genauer hinsehen muss. Mein erster Roller stammte von einer Firma in NRW. Eher mittleres bis unteres Preissegment. Häufige Störung an der Elektronik, Batterieschaden. Reklamiert. ( die Firma,stellt übrigens auch Fahrzeuge für Behinderte her, auch da häuften sich in den einschlägigen Foren so manche Beschwerden). Vergleich: ich bekam gegen geringen Aufpreis einen Roller, der die Probleme nicht habe. Das „Super-Nachfolge-Modell“. Nach ca. drei Monaten brach ich bei ( glücklicherweise langsamer Fahrt) mit dem Ding im Mühlwegviertel zusammen. Rahmenbruch. Zulässiges Gesamtgewicht nicht überschritten. Firma weigert sich Schadenersatz zu zahlen. Ans Kraftfahrzeugbundesamt gewandt. Die waren nicht zuständig. Verweis an die Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt. Die wurden überraschend aktiv, mussten das aber an die Verbraucherzentrale NRW abgeben. Meinen Fall im Netz in Rollerforen mitgeteilt. Wurden heftige Thread, da sich einige Verunfallte mit Bruch an selber Stelle am Rahmen schilderten (inklusiver Brüche an Fußgelenken usw).
Nun kam Bewegung in die Sache: Forenbetreiber bekamen Anwaltsschreiben von der Firma, Beiträge wurden lieber freiwillig gelöscht ( „Wir können uns finanziell keinen Rechtsstreit leisten“). Meine Anwältin – die auch den fast baugleichen Roller fuhr, bekam auch ein Schreiben. Sie, wie auch alle anderen Käufer des Modells sollten den Roller im Rahmen einer Rückrufaktion (Danke Verbraucherzentralen LSA und NRW) einschicken. Ich habe mich dann mit der Firma außergerichtlich geeinigt und nun auf mehreren Empfehlungen oben erwähnten Foren den Hersteller gewechselt und ein neues Teil gekauft. Meine Empfehlung: es ist eben dieser Hersteller aus Hamburg, der auch nicht in Fernost irgendwelchen Schrott zusammenbaut. Wer auf Sicherheit Wert legt, sollte nicht auf Billigschrott setzen, auch wenndie Teile hier Straßenzulassung und CE-Zeichen haben. Ein technisches Versagen solcher Geräte kann lebensgefährlich sein, ich stelle mir ungern vor, was passiert wäre, wenn das Teil zusammengebrochen wäre und ein Laster oder SUV hinter mir nicht hätte bremsen können. Tip: Helm sollte man auch tragen, auch im Sommer.
Früher gab es ja keine E-Roller. Die Leute hatten ein zweites Bein.
Fahrräder sind deshalb auch überflüssig. Überhaupt sollte man allem neuen äußerst kritisch gegenüberstehen und am besten vorsorglich verbieten.
hei-wu, der ewige Grandler.
Grantler heißt das.
Danke