Der Arbeitskreis Innenstadt e.V. hat in einer ausführlichen Stellungnahme die geplante Abrissverfügung für das denkmalgeschützte Renaissance-Fachwerkhaus Brüderstraße 7 scharf kritisiert. Nach einem Krisentreffen Ende Juli mit Vertretern der Stadtverwaltung und mehreren Stadtratsfraktionen bemängelt der Verein, dass noch nicht alle Möglichkeiten zum Erhalt des historischen Gebäudes ausgeschöpft wurden.
Gefahrenabwehr unvollständig
Die Absperrungen im Umfeld seien zwar großflächig, doch ausgerechnet an der westlichen Gebäudeseite – wo sich die aktuelle Schadensstelle befindet – könnten Passanten weiterhin gefährlich nahe herantreten. Lose Bauteile in den Sicherungsnetzen stellten hier ein Risiko dar, das bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.
Mängel bei Untersuchung und Dokumentation
In den vergangenen zehn Jahren seien 13 Sicherungsverfügungen ergangen, ohne dass der Verfall aufgehalten wurde. Eine reine Sichtprüfung von außen, wie sie von den städtischen Prüfern vorgenommen wurde, könne keine belastbaren Aussagen zum statisch-konstruktiven Zustand liefern. Das im frühen 20. Jahrhundert eingebaute massive Treppenhaus biete nach Ansicht des Vereins die Möglichkeit für eine sichere Innenbegehung – und damit für eine genauere Bewertung.
Fachwerk-Prinzipien verkannt
Der Arbeitskreis widerspricht den im Gutachten formulierten Annahmen zum Verlust der Tragfähigkeit. Fachwerke entfalten keine Scheibenwirkung wie Mauerwerksbauten, sondern funktionieren als biegesteife Rahmenstrukturen. Auch das Dachstuhlprinzip des Gebäudes sei so konstruiert, dass es Teilausfälle abfangen könne. Die Schäden an der Nordseite seien auf einen früheren Abriss des angrenzenden Seitenflügels zurückzuführen, nicht aber auf eine grundsätzliche Einsturzgefahr.
Parallelen zu früheren Fehlentscheidungen
Der Verein verweist auf ähnliche Fälle in Halle, bei denen Abrisse auf unzureichenden Gutachten beruhten, wie an der Schulstraße 11 oder an der Schwemme. Letztere konnte durch ein Gegengutachten gerettet werden und trägt heute wieder einen vollständigen Dachstuhl.
Forderung nach Neubewertung
Der Arbeitskreis Innenstadt fordert, den Abbruch nicht allein auf Basis einer Sichtprüfung zu verfügen. Nach erfolgter Verkehrssicherung bestehe kein akuter Zeitdruck, wohl aber die Pflicht zu vertieften Prüfungen. Ziel müsse der größtmögliche Erhalt der originalen Bausubstanz sein.