Der Mindestlohn auf dem Bau soll steigen: Ab Mai könnten somit auch viele der rund 2.200 Baubeschäftigten in Halle (Saale) mindestens 13,45 Euro pro Stunde verdienen. Sie bekämen dann einen um 60 Cent höheren Branchenmindestlohn.
Doch genau das droht jetzt an den Arbeitgebern zu scheitern:
„Dann würde der Stundenlohn von Bauhelfern,
Maurern, Zimmerern und Co. abstürzen – auf 9,82 Euro. Das wäre der
unterste Lohnsockel, der überhaupt zulässig ist: der gesetzliche
Mindestlohn!“, erklärt Kerstin Fischer vom Bezirksverband
Sachsen-Anhalt Süd der
Industriegewerkschaft BAU.
Der Bau warte auf ein „Ja“ der Arbeitgeber zum Branchenmindestlohn. Dazu müssten Bauindustrie und Bauhandwerk bis kommenden Freitag dem Beispiel der Gewerkschaft folgen und einen Schlichterspruch zum eigenen Mindestlohn für den Bau annehmen.
Die Bezirksvorsitzende ruft die Bauunternehmen in Halle auf, ihren Arbeitgeberverbänden „das eindeutige Signal zu geben, den Branchenmindestlohn auf dem Bau zu retten.“ Andernfalls werde es auf den Baustellen eine regelrechte Abwanderungswelle geben. „Kein Mensch stellt sich bei Wind und Wetter hin und schuftet körperlich hart, um lediglich den gesetzlichen Mindestlohn und damit an der untersten Lohnkante zu verdienen: Minilohn für Maxileistung – das passt nicht. Schon gar nicht bei einer Inflation, die enorm anziehe und die Preise weiter steigen lasse.“, so Fischer.
Der Bau in Halle habe volle Auftragsbücher: Für den Neubau von
Wohnungen, für Energiespar-Sanierungen und für seniorengerechte
Modernisierungen suchten Unternehmen schon heute händeringend
Leute. Es sei ein offenes
Geheimnis, dass die Branche auf Zuwanderung dringend angewiesen
sei. Der Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland werde immer
lauter.
„Was die Manpower angeht, steht hier eine ganze Branche mit dem
Rücken zur Wand. Sollte der Bau-Mindestlohn jetzt an den
Arbeitgebern scheitern, dann scheitern auch viele Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen in Halle. Nämlich genau die, bei denen
Bauarbeiter nur den Mindestlohn und nicht den fairen und deutlich
höheren
Tariflohn bekommen.“, so Fischer. Vor allem sei der Baumindestlohn
auch ein Garant für den fairen Wettbewerb der Branche.
Mit seinem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn habe der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, dem Bau bei der Lohnuntergrenze eine Perspektive gegeben. Er hat vorgeschlagen, den generellen Bau-Mindestlohn nicht nur ab diesem Mai, sondern auch im nächsten und übernächsten Jahr um jeweils 60 Cent zu erhöhen.