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Alte Führerscheine werden länger anerkannt

 

Bereits zu Beginn des Jahres 2019 hatte der Bundesrat den zwingenden Umtausch von alten Führerscheinen beschlossen. Nach der sogenannten Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind demnach bis  Januar 2033 alle vor Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Die erste Umtauschfrist gilt für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953-1958 und endet bereits am 19. Januar 2022. Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Frist nun jedoch faktisch um ein halbes Jahr verlängert. Bis 19. Juli 2022 werde man folglich davon absehen, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, wenn Betroffene, die in Sachsen-Anhalt unterwegs sind, nicht fristgerecht neue Papiere vorweisen könnten, erläuterte Ministerin Dr. Lydia Hüskens gestern Nachmittag in Magdeburg.

„Gemeinsam mit dem Innenressort haben wir eine gute Lösung gefunden, die den derzeit schwierigen Bedingungen bei den Führerscheinstellen Rechnung trägt.“, so die Ministerin. Es könne den Bürgerinnen und Bürgern nicht angelastet werden, wenn sie unverschuldet ihre alten Dokumente trotz aller Bemühungen nicht in der vorgeschriebenen Frist umtauschen können.

„Parallel dazu haben wir gemeinsam mit Thüringen und Sachsen einen Beschlussvorschlag für die laufende Verkehrsministerkonferenz eingebracht, um hier eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.“, betonte Hüskens abschließend.

5 comments on “Alte Führerscheine werden länger anerkannt”

  1. Gewisse Wörter, die an die unrühmliche Nazi- Vergangenheit erinnern, sollte man nicht mehr benutzen, weil sie anstößig sind.
    Das Wort „Führerschein“ gehört nicht zu ihnen.

    Ich fand die Bezeichnung „Fahrerlaubnis“, die in der DDR üblich war, besser. Man hätte sie übernehmen können. Hat man aber nicht. Weil, so denke ich es mir,
    man von der DDR nichts, aber auch gar nichts
    übernehmen w o l l t e.

  2. Das stimmt aber auch gar nicht.
    Fahrerlaubnis ist das jemandem durch den Staat erteilte Recht, Kraftfahrzeuge zu führen. Der Führerschein ist lediglich der verkörperte Nachweis dieses Rechts. Das war in der DDR und auch in der Bundesrepublik Deutschland so und es bleibt im vereinten Deutschland weiterhin unverändert. Dass viele Menschen in beiden Teilen Deutschlands die Begriffe beliebig falsch benutzten, ändert nichts daran.

  3. Da werde ich mich noch einmal erkundigen…(oder eine
    Fahrprüfung ablegen und gucken, wie das Papier heißt . 🙂 )

  4. Sagen wir mal so: einen Führerschein kann man verlieren, eine Fahrerlaubnis nicht; die kann nur entzogen werden.

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