Das Veterinäramt der Stadt Halle (Saale) weist Tierhalterinnen und Tierhalter erneut darauf hin, dass das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere gesetzlich verboten ist. Anlass ist die aktuelle Tierseuchenlage, unter anderem nach einem Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Legehennenbestand in Brandenburg.
Küchen- und Speiseabfälle können Krankheitserreger enthalten und damit ein erhebliches Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen darstellen. Besonders im Blick stehen derzeit Krankheiten wie die Newcastle-Krankheit sowie die Aviäre Influenza (Geflügelpest). Grundlage des Verbots ist die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte. Das Verbot gilt unabhängig von der Größe der Tierhaltung und betrifft sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch private Halterinnen und Halter.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Geflügel und anderen Vogelarten. Sie wird durch ein Virus aus der Gruppe der Paramyxoviren verursacht und kann sich schnell innerhalb von Geflügelbeständen ausbreiten. Typische Symptome sind Atemnot, Durchfall, Rückgang der Legeleistung sowie neurologische Störungen wie Zittern oder Lähmungen. Für Menschen ist die Krankheit in der Regel ungefährlich, kann jedoch in seltenen Fällen leichte Bindehautentzündungen auslösen. Für Geflügelbestände kann ein Ausbruch dagegen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, weshalb strenge Schutzmaßnahmen gelten.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass auch Eier – selbst aus dem eigenen Bestand – sowie Eierschalen nicht an Hühner oder anderes Geflügel verfüttert werden dürfen.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen soll dazu beitragen, Tierseuchen vorzubeugen und Geflügelbestände zu schützen. Küchen- und Speiseabfälle sollen deshalb ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungswege beseitigt werden.
Für Rückfragen steht der Fachbereich Gesundheit, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) zur Verfügung.