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AHA will Bäume auf Ziegelwiese pflanzen und bittet um Spenden

Die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder (AHA) wollen am kommenden Karfreitag wieder Bäume pflanzen, wie schon die letzten sieben Jahre zuvor. Die Bäume sollen auf der Ziegelwiese gepflanzt werden. Man trifft sich um 10:00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese.

Mit der Aktion möchte die Doppelorganisationen  ein Zeichen für mehr Gehölz statt Abholzungen setzen. Die Stadt Halle wird kritisiert, weil sie statt dessen für Massenfällungen von Bäumen verantwortlich gemacht wird, so etwa am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Gelände des künftigen Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße,in der Otto Stomps Straße, Fiete – Schulze Straße, am Steintor, an der Saalepromenade unterhalb der Burg Giebichenstein, in den Klausbergen, am Weg unterhalb der Weinberge sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Zudem seien weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee und des Gimritzer Damms massiv bedroht. Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“. In Vorbereitung der Aktion ruft die Doppelorganisation die hallesche Bevölkerung zur Mitwirkung an der Pflanzaktion auf.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, z.B. zum Kauf von Bäumen, kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
Saalesparkasse
Verwendungszweck „Bäume“

8 comments on “AHA will Bäume auf Ziegelwiese pflanzen und bittet um Spenden”

  1. Ist eine Baumspende eine strafbare Beteiligung an einer illegalen Aktion?

  2. Probier es mal aus, dann weißt du es, und die Umwelt hat auch noch was davon.

  3. Und sag bitte rechtzeitig Bescheid. Ich möchte sehen, wie du einen Baum auf der Bank einzahlst.

  4. „Ist eine Baumspende eine strafbare Beteiligung an einer illegalen Aktion?“

    Das ist ebenso wenig strafbar, wie wenn ich Dir meinen Baumverschnitt in die Tonne stopfen.

  5. SfK also StGB §303 und in diesem Falle wohl §304 sagen etwas anderes. Somit wäre wohl eine direktes Unterstützen wohl auch eine Beihilfe.

    Bei der Tonne kannst du mindestens Zivilrechtlich belangt werden, ob das jetzt Farbspektrums Definition von illegal erfüllt muss er wissen. Musst du sein Grundstück dazu betreten bist du aber schnell wieder im Bereich der Straftat.

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