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AfD mit Klage gegen Wahlgesetz gescheitert

Mit Urteil vom heutigen Montag hat das Landesverfassungsgericht in dem Normenkontrollverfahren der Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion und des Abgeordneten Poggenburg die Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen zur Änderung des Wahlgesetzes (§ 56 Abs. 5) und des Kommunalwahlgesetzes (§ 68 Abs. 4) bestätigt und die Verfassungsbeschwerden vollumfänglich abgewiesen.

22 Landtagsabgeordnete, darunter 21 von der AfD-Fraktion, hatten gegen das Gesetz  geklagt, weil sie unter Anderem Wahlgeheimnis und Öffentlichkeitsgrundsatz einer Wahl verletzt sahen.

4 comments on “AfD mit Klage gegen Wahlgesetz gescheitert”

  1. Und es sind vielfältige Fälschungsmöglichkeiten gegeben.
    Am sichersten sind die Wahlzettel in der Wahlurne im Wahllokal am Tage der Wahl.

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