Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte „Alternative für Deutschland“ (AfD) als gesichert rechtsextremistische Partei ein. Bisher galt diese Einstufung nur in den ostdeutschen Landesverbänden Thüringen, Sachsen und Sachsen‑Anhalt. Mit der Ausdehnung auf Bundesebene ist das politische Gewicht dieser Entscheidung noch größer – und ihre Folgen weitreichend.
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Umfangreiche Prüfung bringt klares Urteil
Nach Angaben der ARD-Tagesschau basierte die Entscheidung auf einer “umfangreichen Neubewertung” des internen BfV-Gutachtens, das mehr als 1.100 Seiten umfasst. Demnach liege „keinerlei Zweifel“ mehr vor, dass die AfD mit ihrem ethnisch‑abstammungsbezogenen Volksverständnis gegen die Menschenwürde verstoße. Die Behörde kann nun Informanten einsetzen und weitere nachrichtendienstliche Mittel nutzen, um die Partei zu beobachten.
Vorbereitung auf mögliches Verbotsverfahren
Der Spiegel betont, dass monatelange Analysen und Beobachtungen zu dem Ergebnis geführt hätten, die AfD insgesamt als rechtsextremistisch einzustufen. Für ein Verbotsverfahren gegen eine Partei sind hohe Hürden zu nehmen – doch die neue Einstufung stärkt die juristischen Voraussetzungen erheblich. „Die Behörde hält die gesamte Partei für rechtsextrem“, schreiben die Autoren und sehen den Weg zu einem Verbotsverfahren als deutlich wahrscheinlicher an.
Verfassungsrechtliche Bedeutung
Zeit Online hebt hervor, dass diese Einstufung nicht nur politisch, sondern vor allem juristisch bedeutsam ist. Mit dem Status „gesichert rechtsextremistisch“ gelten AfD-Positionen als unvereinbar mit die freiheitlich‑demokratische Grundordnung. Insbesondere das „ethnisch‑abstammungsmäßige Volksverständnis“ der Partei verstoße klar gegen die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerte Unantastbarkeit der Menschenwürde.
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Was nun folgt
- Intensivierte Beobachtung: Der Verfassungsschutz darf verstärkt Informanten einsetzen und verschlüsselte Kommunikation überwachen.
- Juristische Weichenstellung: Die Einstufung erhöht die Chancen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Politische Debatte: Regierung und Bundestag diskutieren bereits über Konsequenzen – von politischen Sanktionen bis hin zu Änderungen im Parteiengesetz.
Mit der heutigen Entscheidung markiert das BfV einen historischen Einschnitt in der deutschen Parteienlandschaft. Nie zuvor wurde eine im Bundestag vertretene Partei bundesweit als rechtsextremistisch eingestuft. Die kommenden Wochen dürften entscheidend sein, ob dieser Status letztlich in ein Verbotsverfahren mündet – und wie die AfD darauf reagieren wird.
Quellen:
- Tagesschau: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-102.html
- Spiegel: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-stuft-gesamte-partei-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-a-c571570b-c17d-43b8-8bf6-b27699fcb8cf
- Zeit Online: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/afd-bundespartei-laut-verfassungsschutz-gesichert-rechtsextremistisch