Die CDU/FDP-Fraktion stellte gestern zur Problematik Hochhausscheibe/Technisches Rathaus den Änderungsantrag im Ausschuss für Stadtentwicklung zunächst dem Stadtrat vorzuschlagen:
- Der Stadtrat spricht sich für den Erwerb einer der infrage kommenden Hochhausscheiben in Halle-Neustadt durch die Stadt Halle (Saale) aus.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür notwendigen Beschlüsse vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Beschlussvorlage wurde im Ausschuss mehrheitlich zugestimmt. Die CDU/FDP-Fraktion lieferte folgende

Begründung:
Im November 2015 fasste der Stadtrat den Grundsatzbeschluss zum Erhalt des Scheibenensembles im Zentrum des Stadtteiles Neustadt. Zu diesem Beschluss steht auch der Antragsteller nach wie vor.Die Frage der Nutzung bedarf jedoch nach Auffassung des Antragstellers weiterführender Aussagen und Untersuchungen seitens der Stadtverwaltung als bisher geschehen. Hier wird auf die Begründung des Vertagungsantrages der CDU/FDP-Fraktion im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Planungsangelegenheiten am 16.05.17 verwiesen. In dieser Sitzung stellte sich schließlich heraus, dass auch andere Fraktionen / Stadträte bzw. Stadträtinnen Klärungsbedarf hinsichtlich der künftigen Nutzung einer Hochhausscheibe sehen. Der Änderungsantrag zielt darauf, den Handlungsspielraum der Stadt zu erhalten, ohne
damit die Festschreibung einer Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt zu verbinden.
2 comments on “Änderungsantrag der CDU/FDP-Fraktion zur Hochhausscheibe in Halle-Neustadt”
Jetzt will man also Grundlos eine Hochhausscheibe kaufen? Ob da das Landesverwaltungsamt und der Landesrechnungshof mitmacht? Und Herr Tullner?
Macht das der OB, folgt die Klage sicher auf dem Fuß. 😉
Als das Baugesetzbuch der BRD entstand, entsprach das durchaus der Realität und dem allgemeinen Konsens, das die Gemeinden aktiv in der Stadtentwicklung teilnahmen (und Geld verdienten). Die heute fast ausschließliche Variante, dass ein Investor das macht, war damals (und heute noch im so im Gesetz) eigentlich die Ausnahme.