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Abzocke beim Parken

Nicht schlecht staunte ein Hallenser Ehepaar, als es nach einem 10-minütigen Einkauf beim NETTO-Markt in der Halleschen Dieselstraße eine Zahlungsaufforderung über 15€ am Scheibenwischer vorfand. Vorwurf: Parken ohne Parkscheibe (Einkauf 2 Artikel für 5,02€; Uhrzeit auf Kassenbon 14.24 Uhr; Zahlungsaufforderung um 14.20 Uhr). Seit einiger Zeit kann einem offenbar auch in Halle fehlerhaftes Parken beim Einkauf im Supermarkt teuer zu stehen kommen. Auf das Abkassieren spezialisierte Firmen kontrollieren auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten penibel die Einhaltung von Parkvorschriften wie z.B. das Auslegen einer Parkscheibe, die Parkdauer oder korrektes Einparken. Das Geschäftsmodell der Abkassierer ist einfach und hochprofitabel: Man lasse sich die Parkraumüberwachung von einem Supermarktunternehmen übertragen, stelle fotografierende Parkplatzwächter ein und drucke kassenbonähnliche Zahlungsaufforderungen bei Parkverstößen aus. In diese Falle tappt man recht schnell, denn bislang lockte das kostenlose Parkplatzangebot eigentlich Kunden in den Einkaufsmarkt. Daran gewöhnt übersieht man die oft nur dezent angebrachten neuen Parkhinweise. Eigentlich will man unrechtmäßigen Langzeitparkern mit der Kontrolle beikommen. Aber wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Das Parkplatzgelände ist meist Eigentum des Supermarktes und der Eigentümer kann die Parkkonditionen auf seinem Privatgelände festlegen. Keine Gnade kennen die Parkraumservice-Unternehmen, verdienen sie doch fürstlich an jedem noch so kleinen Verstoß. Bei „Knöllchen“ vom Ordnungsamt fließen die Strafgelder immerhin ins Stadtsäckel. Die sogenannten Vertragsstrafen dagegen aufs Konto der privaten Parkraumüberwacher. Wer nicht umgehend löhnt, wird sofort gebührenpflichtig abgemahnt. Erstaunlich ist auch die Herausgabe von personenbezogenen Autohalterdaten vom Kraftfahrzeugbundesamt an die abkassierenden Unternehmen. Über den „Parkraumservice“ informiert ausführlich u.a. der folgende Link: https://www.daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/sendung/strafzettel-auf-dem-supermarktparkplatz-100.html.

13 comments on “Abzocke beim Parken”

  1. Zu einer Vertragsstrafe Bedarf es erst einmal eines Vertrages. Wenn die Konditionen des „Vertrages“ dem Kunden durch sichtbar ausgehängte AGB aber gar nicht bekannt sind, was dann?

  2. Was ist denn nicht zu verstehen, wenn da ein Schild steht Höchstparkdauer 1 Stunde mit Parkscheibe. Ich sehe da jetzt nicht unbedingt ne Abzocke, eher besteht die Chance, dass der Laden nach und nach Kunden auf diese Art verliert. Auf der anderen Seite kann ich den Laden auch verstehen, vielfach werden Supermarktparkplätze halt missbraucht und die Fahrzeugführer sind sonstwo in der Gegend nur nicht im Supermarkt. Ich sehe dass gerade bei uns am neuen Einkaufscenter am Treff, dort stehen mehr Anwohner auf dem Parkplatz als Kunden, vor allem gut sichtbar an den Wochendenden, das dauer nicht mehr lange und die benutzen die Schranken die schon installiert sind oder greifen auch zu solchen Methoden wie sie hier als Abzocke angeprangert werden.

  3. Der Vetrag kommt zustande durch: Schlüssiges Handeln oder konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen durch nonverbales Verhalten zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann.

  4. Ja, das wird noch lustig, wenn die geänderte StVO in Kraft tritt. Dann wird’s am Supermarkt ohne Parkscheibe RICHTIG teuer.

  5. „Was hat die STVO mit einem Privatparkplatz zu tun?“

    Du googelst doch so gern…

  6. Und es geht in diesem Falle sogar ohne googeln, klicken reicht, wenn man weiß wo…

  7. Auf den meisten größeren Supermarktparkplätzen ist so viel Platz, daß einige Nichtkäufer wohl kaum bei der Belegung ins Gewicht fallen. Aber man macht ja auch auf Fang und Beschäftigungssicherung… Ob Kunden oder „Kunden“ sich das auf die dauer so gefallen lassen, mag bezweifelt werden…

  8. Da kleine Lebensmittelgeschäfte nahezu komplett verdrängt wurden, bleibt den Kunden kaum eine Alternative, als sich das gefallen zu lassen.

  9. „Auf den meisten größeren Supermarktparkplätzen ist so viel Platz“
    Die Supermärkte sind die einzigen, die mitdenken.
    Da die Stadt immer mehr Parkplätze streicht, werden die Supermarktplätze immer stärker von Fremdparkern genutzt. Mir gefällt die ideologiefreie Art des Handels, sich nach den Wünschen der Einwohner zu richten.

  10. Na, „farbspektrum“, musst du davon ablenken, dass du nicht nur zu blöd zum googeln, sondern auch zu blöd zum anklicken bist?

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