Startseite › Foren › Halle (Saale) › Zoff zwischen Stadtrat und Wiegand um Beigeordnetenwahl
- Dieses Thema hat 129 Antworten und 23 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 Jahren, 5 Monaten von wolli.
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25. Oktober 2015 um 19:48 Uhr #184319
Supi, für B4 würd ich auch gar nix machen, oder Zeitunglesen oder PC…
25. Oktober 2015 um 19:57 Uhr #184320
Anonym@Die Wahrheit
na das ist wohl die schrägeste Version, wegen einer B4! Und die Stadträte hätten das nicht gemerkt, dass er nur die Kohle will???
Kogge hätte sich doch auch bewerben können, wenn er so überragend war?
„…enorme Intrigen in der Verwaltung..“, weil er ja so mächtig ist oder wie?
Wenn alles bei G. so gruselig ist, warum hat sich OB am Konzept bedient?25. Oktober 2015 um 20:17 Uhr #184324Wo, zum Teufel, ist G´s Konzept?
Ich kannte Frau S., die hat mich in die Verwaltung geholt, also wählt mich!
muss wohl reichen?25. Oktober 2015 um 21:25 Uhr #184328Meines Wissens hat Godenrath ein umfangreiches Konzept mit Lösungsvorschlägen für Probleme im Sozialbereich vorgelegt, das auch im Besitz aller Stadträte ist.
Ob auch andere Bewerber ein Konzept vorgelegt haben, ist mir nicht bekannt.25. Oktober 2015 um 21:55 Uhr #184332Godenraths Truppen behaupten, ein „Sozialrathaus“ wäre dessen Idee und vom OB geklaut – nicht sehr überzeugend, auch nicht bei permanenter Wiederholung.
Ansonsten: Mal ins KVG schauen, Paragraph 69 Absatz 1.25. Oktober 2015 um 21:59 Uhr #184333Die Stadträte müßte es wissen, denn die haben das Konzept.
25. Oktober 2015 um 22:42 Uhr #184346Godenrath hat ein Konzept vorgelegt. Die anderen Bewerber haben auch ihre konzeptionellen Grundstätze erläutert. Man kann sicher ncht verlangen, dass externe Bewerber ein Konzept für Halle vorlegen, solange sie hier nicht arbeiten. Das finde ich reichlich viel verlangt, ziemlich naseweis und darauf kommt es auch nicht an.
25. Oktober 2015 um 23:02 Uhr #184351Ein einziges Irrenhaus, könnte man denken…
25. Oktober 2015 um 23:20 Uhr #184353Für die Bestellung eines kommunalen Beigeordneten ist allein die kommunale Legislative zuständig.
26. Oktober 2015 um 00:24 Uhr #184357… mit der Einschränkung in § 69 (1) KVG LSA.
26. Oktober 2015 um 08:01 Uhr #184361
Anonym@redHall
erst denken dann schreiben!
Welche Einschränkung? title=“Der Hauptvervaltungsbeamte darf wählen steht da!“>Man muss nicht zwingend ein Konzept darlegen, um sich zu präsentieren. Wenn ein Bewerber mit Qualifikationen aus einer anderen Stadt kommt und überzeugt, dann reicht das auch oder wenn man die Arbeit der Person einfach abschätzen kann.
Der OB hatte also die Idee und G. hat dies übernommen? Macht sich in einer Bewerbung besonders gut! Dem OB sind so einige Einbringungen aus den Fraktionen plötzlich als eigene Eingebungen des Nächtens wohl als eigene Ideen erschienen. 🙂
26. Oktober 2015 um 08:42 Uhr #184367Ein neuer Beigeordneter wird am Mittwoch wohl erst im 3. Wahlgang gewählt, wenn nur die einfache Mehrheit und nicht die absolute Mehrheit erforderlich ist.
26. Oktober 2015 um 09:23 Uhr #184380
AnonymNa da bin ich aber gespannt wie eine Wahl von Godenrath im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten (=OB) erfolgen soll. Popcorn, yeah!
@wolli: jede Wette, dass wenn G. (im dritten (?) Wahlgang) gewählt werden sollte, dann die beamtenrechtliche Bestellung noch lange nicht in trockenen Tüchern ist.26. Oktober 2015 um 09:33 Uhr #184381Da gibt es einen feinen aber wichtigen Unterschied, die Bestellung soll im Benehmen, muss aber nicht im Einvernehmen mit den OB erfolgen.
Benehmen und Einvernehmen sind nicht das gleiche.
Die Wette kann ich nicht annehmen, da ich von der beamtenrechtlichen Bestellung keine Ahnung habe. Da könnte unser rechtskundiger OB vielleicht einen Winkelzug zur Ablehnung finden.26. Oktober 2015 um 09:56 Uhr #184384Man kann sicher ncht verlangen, dass externe Bewerber ein Konzept für Halle vorlegen, solange sie hier nicht arbeiten. Das finde ich reichlich viel verlangt, ziemlich naseweis und darauf kommt es auch nicht an.
Ich gebe Ihnen recht, in einem neuen Job muss sich jeder einarbeiten. In der gegenwärtigen Situation macht es meiner Meinung nach aber einen gewaltigen Unterschied, ob jemand die Stadt und den Geschäftsbereich gut kennt, Pläne vorlegen und handeln kann oder ein anderer von außerhalb erstmal einen Stadtplan rausholen muss, um den Robinienweg zu suchen.
Was das Benehmen des OB zur Wahl angeht, kann ich mich nur wolli anschließen: Benehmen heißt, dass er einen Meinung haben und äußern darf. Mehr nicht. Das hat ein gewisser Dr. Bernd Wiegand in seinen Kommentaren zur Gemeindeordnung dargestellt – ich erwähnte es bereits.
[EDIT: Ansonsten hatte ich mich an dieser Stelle ausführlich zu dem Thema geäußert: https://hallespektrum.de/thema/beigeordnetenwahl/%5D
26. Oktober 2015 um 10:01 Uhr #184385
AnonymHat OB ja geäußert. Vielleicht kann der OB was aus §70 auskramen. 😀
26. Oktober 2015 um 10:47 Uhr #184389Da gibt es einen feinen aber wichtigen Unterschied, die Bestellung soll im Benehmen, muss aber nicht im Einvernehmen mit den OB erfolgen.
Das stimmt nicht. Im Gesetz steht nicht „sollen“, sondern „werden“:
„Die Beigeordneten werden im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.“
Was „Benehmen“ rechtlich bedeutet, kann man hier lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Benehmen
Offenbar mehr als nur eine Anhörung des OB…
26. Oktober 2015 um 11:20 Uhr #184402Ich ahne es schon, wir können uns auf Wortgefechte im Stadtrat und evtl. ein langwieriges Gerichtsverfahren freuen.
26. Oktober 2015 um 11:59 Uhr #184410
AnonymIch ahne es schon, wir können uns auf Wortgefechte im Stadtrat und evtl. ein langwieriges Gerichtsverfahren freuen.
deswegen fände auch ich eine Neuausschreibung für sinnvoller. Weil sonst wird das Amt noch stärker beschädigt und vermutlich auch länger lahmgelegt, da es offensichtlich nicht mehr um das Finden des geeignetesten Bewerbers geht.
Wird jemand anderes als G. gewählt, wird sich die CDU in die Schmollecke verziehen und dem Stadtrat und OB das Leben nur unnötig schwer machen. Dann genauso zum Schaden unserer Stadt.
26. Oktober 2015 um 12:16 Uhr #184411
AnonymWird G. nicht gewählt, ist es eine demokratische und keine autoritäre, persönliche Entscheidung!
Wird er gewählt, sollte auch das Oberhaupt die Wahl respektieren.
26. Oktober 2015 um 12:38 Uhr #184415He, @campino, das mit dem Konzept hast Du ins Spiel gebracht, natürlich ohne Quelle oder Beweis!
Ich habe mir nur Gedanken darüber gemacht, sprich Deine Lehr- Stelle im Beitrag ausgefüllt.
Auch mal die eigenen Beiträge lesen!
Oder Dir als Beamten, einen davor lesen und einen dannach! 😉
Auch wenn es keine §§ sind.26. Oktober 2015 um 15:47 Uhr #184449
Anonym@redhall
stand doch in den Medien mit dem Konzept und dem OB! Das es ein Konzept gab und nat. dieses die Stadtratsmitglieder und der OB erhalten haben war ja kein Geheimnis. Das Konzept soll wohl eher strukturell als fachl. inhaltlich gewesen sein, insofern nicht überbewerten, so wie Wolli dies auch äußerte.
Ein externer/interner Bewerber braucht das nicht, wenn er seine Fähigkeiten auch so darstellen kann.26. Oktober 2015 um 16:47 Uhr #184453Und wie sollen die Stadtratsmitglieder und die Einwohner der Stadt sich dann ein Urteil bilden, einfach der CDU vertrauen oder was?
Die Struktur der Stadtverwaltung bestimmt doch der OB?
Und er braucht, schon in Hinsicht auf den Haushalt eine/n Fachfrau/Fachmann.
Das Ressort braucht doch jedes Jahr Millionen“nachträge“.
Die CDU wird sicher bald belastbare Zahlen fordern. 😉26. Oktober 2015 um 16:52 Uhr #184454Der Stadtrat könnte auch jemand wählen, der sich überhaupt nicht vorstellt, es gibt da keine Bedingung.
winkus als vermutlich Parteiloser wäre auch eine Möglichkeit, wenn zwei sich streiten, freut sich oft der dritte,26. Oktober 2015 um 21:06 Uhr #184477Keine Sorge, die Gefahr besteht nicht. Ich bin fernab jeglicher Sozialstrecke.
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