Startseite Foren Halle (Saale) Zoff zwischen Stadtrat und Wiegand um Beigeordnetenwahl

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  • #184319

    Supi, für B4 würd ich auch gar nix machen, oder Zeitunglesen oder PC…

    #184320

    Anonym

    @Die Wahrheit
    na das ist wohl die schrägeste Version, wegen einer B4! Und die Stadträte hätten das nicht gemerkt, dass er nur die Kohle will???
    Kogge hätte sich doch auch bewerben können, wenn er so überragend war?
    „…enorme Intrigen in der Verwaltung..“, weil er ja so mächtig ist oder wie?
    Wenn alles bei G. so gruselig ist, warum hat sich OB am Konzept bedient?

    #184324

    Wo, zum Teufel, ist G´s Konzept?

    Ich kannte Frau S., die hat mich in die Verwaltung geholt, also wählt mich!
    muss wohl reichen?

    #184328

    Meines Wissens hat Godenrath ein umfangreiches Konzept mit Lösungsvorschlägen für Probleme im Sozialbereich vorgelegt, das auch im Besitz aller Stadträte ist.
    Ob auch andere Bewerber ein Konzept vorgelegt haben, ist mir nicht bekannt.

    #184332

    Godenraths Truppen behaupten, ein „Sozialrathaus“ wäre dessen Idee und vom OB geklaut – nicht sehr überzeugend, auch nicht bei permanenter Wiederholung.
    Ansonsten: Mal ins KVG schauen, Paragraph 69 Absatz 1.

    #184333

    Die Stadträte müßte es wissen, denn die haben das Konzept.

    #184346

    Godenrath hat ein Konzept vorgelegt. Die anderen Bewerber haben auch ihre konzeptionellen Grundstätze erläutert. Man kann sicher ncht verlangen, dass externe Bewerber ein Konzept für Halle vorlegen, solange sie hier nicht arbeiten. Das finde ich reichlich viel verlangt, ziemlich naseweis und darauf kommt es auch nicht an.

    #184351

    Ein einziges Irrenhaus, könnte man denken…

    #184353

    Für die Bestellung eines kommunalen Beigeordneten ist allein die kommunale Legislative zuständig.

    #184357

    … mit der Einschränkung in § 69 (1) KVG LSA.

    #184361

    Anonym
    #184367

    Ein neuer Beigeordneter wird am Mittwoch wohl erst im 3. Wahlgang gewählt, wenn nur die einfache Mehrheit und nicht die absolute Mehrheit erforderlich ist.

    #184380

    Anonym

    Na da bin ich aber gespannt wie eine Wahl von Godenrath im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten (=OB) erfolgen soll. Popcorn, yeah!


    @wolli
    : jede Wette, dass wenn G. (im dritten (?) Wahlgang) gewählt werden sollte, dann die beamtenrechtliche Bestellung noch lange nicht in trockenen Tüchern ist.

    #184381

    Da gibt es einen feinen aber wichtigen Unterschied, die Bestellung soll im Benehmen, muss aber nicht im Einvernehmen mit den OB erfolgen.
    Benehmen und Einvernehmen sind nicht das gleiche.
    Die Wette kann ich nicht annehmen, da ich von der beamtenrechtlichen Bestellung keine Ahnung habe. Da könnte unser rechtskundiger OB vielleicht einen Winkelzug zur Ablehnung finden.

    #184384

    Man kann sicher ncht verlangen, dass externe Bewerber ein Konzept für Halle vorlegen, solange sie hier nicht arbeiten. Das finde ich reichlich viel verlangt, ziemlich naseweis und darauf kommt es auch nicht an.

    Ich gebe Ihnen recht, in einem neuen Job muss sich jeder einarbeiten. In der gegenwärtigen Situation macht es meiner Meinung nach aber einen gewaltigen Unterschied, ob jemand die Stadt und den Geschäftsbereich gut kennt, Pläne vorlegen und handeln kann oder ein anderer von außerhalb erstmal einen Stadtplan rausholen muss, um den Robinienweg zu suchen.

    Was das Benehmen des OB zur Wahl angeht, kann ich mich nur wolli anschließen: Benehmen heißt, dass er einen Meinung haben und äußern darf. Mehr nicht. Das hat ein gewisser Dr. Bernd Wiegand in seinen Kommentaren zur Gemeindeordnung dargestellt – ich erwähnte es bereits.

    [EDIT: Ansonsten hatte ich mich an dieser Stelle ausführlich zu dem Thema geäußert: https://hallespektrum.de/thema/beigeordnetenwahl/%5D

    #184385

    Anonym

    Hat OB ja geäußert. Vielleicht kann der OB was aus §70 auskramen. 😀

    #184389

    Da gibt es einen feinen aber wichtigen Unterschied, die Bestellung soll im Benehmen, muss aber nicht im Einvernehmen mit den OB erfolgen.

    Das stimmt nicht. Im Gesetz steht nicht „sollen“, sondern „werden“:

    „Die Beigeordneten werden im Benehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten von der Vertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt.“

    Was „Benehmen“ rechtlich bedeutet, kann man hier lesen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Benehmen

    Offenbar mehr als nur eine Anhörung des OB…

    #184402

    Ich ahne es schon, wir können uns auf Wortgefechte im Stadtrat und evtl. ein langwieriges Gerichtsverfahren freuen.

    #184410

    Anonym

    Ich ahne es schon, wir können uns auf Wortgefechte im Stadtrat und evtl. ein langwieriges Gerichtsverfahren freuen.

    deswegen fände auch ich eine Neuausschreibung für sinnvoller. Weil sonst wird das Amt noch stärker beschädigt und vermutlich auch länger lahmgelegt, da es offensichtlich nicht mehr um das Finden des geeignetesten Bewerbers geht.

    Wird jemand anderes als G. gewählt, wird sich die CDU in die Schmollecke verziehen und dem Stadtrat und OB das Leben nur unnötig schwer machen. Dann genauso zum Schaden unserer Stadt.

    #184411

    Anonym

    Wird G. nicht gewählt, ist es eine demokratische und keine autoritäre, persönliche Entscheidung!

    Wird er gewählt, sollte auch das Oberhaupt die Wahl respektieren.

    #184415

    He, @campino, das mit dem Konzept hast Du ins Spiel gebracht, natürlich ohne Quelle oder Beweis!
    Ich habe mir nur Gedanken darüber gemacht, sprich Deine Lehr- Stelle im Beitrag ausgefüllt.
    Auch mal die eigenen Beiträge lesen!
    Oder Dir als Beamten, einen davor lesen und einen dannach! 😉
    Auch wenn es keine §§ sind.

    #184449

    Anonym

    @redhall
    stand doch in den Medien mit dem Konzept und dem OB! Das es ein Konzept gab und nat. dieses die Stadtratsmitglieder und der OB erhalten haben war ja kein Geheimnis. Das Konzept soll wohl eher strukturell als fachl. inhaltlich gewesen sein, insofern nicht überbewerten, so wie Wolli dies auch äußerte.
    Ein externer/interner Bewerber braucht das nicht, wenn er seine Fähigkeiten auch so darstellen kann.

    #184453

    Und wie sollen die Stadtratsmitglieder und die Einwohner der Stadt sich dann ein Urteil bilden, einfach der CDU vertrauen oder was?

    Die Struktur der Stadtverwaltung bestimmt doch der OB?

    Und er braucht, schon in Hinsicht auf den Haushalt eine/n Fachfrau/Fachmann.
    Das Ressort braucht doch jedes Jahr Millionen“nachträge“.
    Die CDU wird sicher bald belastbare Zahlen fordern. 😉

    #184454

    Der Stadtrat könnte auch jemand wählen, der sich überhaupt nicht vorstellt, es gibt da keine Bedingung.
    winkus als vermutlich Parteiloser wäre auch eine Möglichkeit, wenn zwei sich streiten, freut sich oft der dritte,

    #184477

    Keine Sorge, die Gefahr besteht nicht. Ich bin fernab jeglicher Sozialstrecke.

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