Startseite Foren Halle (Saale) Wiederaufbau Altes Rathaus

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  • #247812

    Anonym

    Ich wüsste nicht, wie fractus seine „Betroffenheit“ im rechtlichen Sinne und somit seine Legitimation zu so einer Klage begründen könnte.

    #247813

    Oder Kurz: (fast) alles ist besser als dieser Neuschwansteinverschnitt.

    Wenn es das wenigstens wäre, dann müsste man in Halle mehrere Hotels für die Japaner bauen.

    #247815

    Anonym

    Ich wüsste nicht, wie fractus seine „Betroffenheit“ im rechtlichen Sinne und somit seine Legitimation zu so einer Klage begründen könnte.

    Seine Beschwer wäre die von ihm befürchtete „Erpressung“ des Stadtrats.

    #247816

    @fractus,
    der Stadtrat dürfte nicht gegen den Wiederaufbau des Alten Rathauses sein, denn die damalige Stadtverordnetenversammlung hatte doch 1950 beschlossen, das nur teilweise durch Kriegseinwirkungen beschädigte Rathaus wieder aufzubauen.
    Damals konnte ein gewisser Prof.Henselman, der die Berliner Stalinallee projektiert hatte, den Wiederaufbau des Alten Rathauses noch verhindern.

    #247817

    Fractus hat ja wohl nicht ganz unrecht. Bevor man Geld für den „Wiederaufbau“ sammelt, sollte ein Entschließung des Stadtrates vorliegen, ein solches Projekt überhaupt umsetzen zu wollen. Alles andere wäre ja wohl ein Witz.

    #247819

    Bevor das Geld zusammen ist, wird es einen anderen Stadtrat geben.

    #247822

    Anonym

    Alles andere wäre ja wohl ein Witz.

    Die Initiativen bzw. die neu gegründete Stiftung können doch Geld sammeln, soviel und für welchen Zweck sie wollen?! Es gibt einen Unterschied zwischen Privatleuten und öffentlichen Körperschaften. Nicht nur vom Namen her.

    Bevor das Geld zusammen ist, wird es einen anderen Stadtrat geben.

    Und es sind mehrere Höllen zugefroren.

    #247823

    Ersteinmal, und das als guten Schritt, sollen sie das alte Portal wieder aufrichten. Wenn das steht kann man weitersehen… tempus fugit.

    #247826

    Der Pokal mit dem Portal, ist vergiftet, und schmeckt alt und fahl.👀

    #247830

    Alles andere wäre ja wohl ein Witz.

    Die Initiativen bzw. die neu gegründete Stiftung können doch Geld sammeln, soviel und für welchen Zweck sie wollen?! Es gibt einen Unterschied zwischen Privatleuten und öffentlichen Körperschaften. Nicht nur vom Namen her.

    Nein, denn die Spendensammler werben nicht damit, dass die Spender für eine Fata Morgana spenden bzw. ein Fundament aus Sand. Das ist reine Verarschung.

    #247843

    Anonym

    die Spendensammler werben nicht damit, dass die Spender für eine Fata Morgana spenden bzw. ein Fundament aus Sand

    Ja doch. Aber niemand ist daran gebunden. Schon gar nicht die Stadt.

    Selbst wenn sie die 20 Mios, die im Übrigen niemals nicht reichen würden, tatsächlich zusammen bekommen – mehr als anbieten, sämtliche Kosten für den Bau zu übernehmen können sie doch nicht!
    Und auch die 99 Jahre Erbpacht müssten auf irgendeine Weise wenigstens quasi-demokratisch (z.B. durch Stadtratsbeschluss) legitimert werden.

    Das Fundament existiert übrigens noch und ist nicht aus Sand.

    Erinner dich mal an den Rentner, der den Weg in der Fröhlichen selbst bezahlen wollte. Und der hatte das Geld bereits.

    #247844

    Nun, Du musst ja nichts spenden, @sfk.

    Ich bin zwar auch nicht überzeugt von einem Wiederaufbau des alten Rathauses (es fehlen sowohl die Originalteile als auch vor allem ein sinnvoller Zweck für das Gebäude), aber diese hartnäckige Arbeit des Vereins bzw. der beiden Vereine nötigt mir Respekt ab.

    #247849

    Hartnäckigkeit hin oder her, aber es nützt nichts, keinen Plan zu haben, wie man das Projekt politisch umsetzen will.

    #247851

    Anonym

    Aber das ist numal nicht dein Problem! Da du dich erst seit einer halben Stunde mit dem Thema beschäftigst, ist es auch fraglich, ob du über die Pläne der Projektanten und -onkels Bescheid weißt.

    Nein, sagen Sie jetzt nichts, Fräulein Hildegard! 😉

    #247852

    Wer sagt, dass es mein Problem sei?

    #247854

    Anonym

    Ich wüsste nicht, wie fractus seine „Betroffenheit“ im rechtlichen Sinne und somit seine Legitimation zu so einer Klage begründen könnte.

    Seine Beschwer wäre die von ihm befürchtete „Erpressung“ des Stadtrats.

    Du weißt aber ganz genau, wie es von ihm gemeint war und dass es vorm Gericht nicht zieht.

    #247857

    Anonym

    Du weißt aber ganz genau, wie es von ihm gemeint war

    Noch genauer weiß ich, dass es dort, wo fractus ein Problem sieht, kein Problem gibt. Aber sollten seine Befürchtungen tatsächlich wahr werden, gibt es für den Bürger dieses Landes einen ganzen Sack voll Möglichkeiten, gegen vermeintliche und tatsächliche Ungerechtigkeiten vorzugehen. Und das nicht nur in der Theorie.

    #247859

    Halten wir fest: Es wird ein Sack voller Geld gesammelt und im Zweifel entsteht nichts. Das ist sehr intelligent.

    #247860

    Anonym

    Es wird ein Sack voller Geld gesammelt und im Zweifel entsteht nichts.

    Ist es nun doch (d)ein Problem?

    Informier dich mal über Unternehmensbeteiligung und Aktienhandel, Risikokapital, (Hedge) Fonds usw. – Schnappatmung garantiert!

    #247861

    Mich interessieren die Probleme anderer sehr. 🙂

    #247862

    Anonym

    Na gut. Aber die Umsetzung des Bauvorhabens gehört nun wirklich in die Kategorie „ungelegte Eier“. Erstmal muss das Geld gesammelt werden. In über 60 Jahren ist ein „stattlicher fünfstelliger Betrag“ zusammen gekommen – es zieht sich hat’s den Anschein.

    #247863

    Anonym

    Du weißt aber ganz genau, wie es von ihm gemeint war

    Noch genauer weiß ich, dass es dort, wo fractus ein Problem sieht, kein Problem gibt. Aber sollten seine Befürchtungen tatsächlich wahr werden, gibt es für den Bürger dieses Landes einen ganzen Sack voll Möglichkeiten, gegen vermeintliche und tatsächliche Ungerechtigkeiten vorzugehen. Und das nicht nur in der Theorie.

    Sag mir bitte, wie es im folgenden hypothetischen Fall in der Praxis aussehen würde:
    Die Stiftung kriegt das Geld zusammen. Die Stadt überlässt ihr das Areal. Fractus oder X/Y Bürger, der keine angrenzenden Grundstücke auf dem Marktplatz besitzt, ist dagegen. Welche Rechtsbehelfe hätte er denn? Mir fällt nicht viel ein.

    Aber unabhängig davon greift die Stiftung m.E. schon durch ihren Zweck in die Befugnisse der Stadt und deren Organe ein, indem sie ein öffentliches Interesse suggeriert, für das kein Konsens herbeigeführt wurde. Und damit sind wir wieder bei der „Erpressung“ von @fractus, selbstredend in untechnischem Sinne, falls der Stadtrat irgendwann bei der oben beschriebenen Situation einen Beschluss fassen müsste.

    #247867

    Aber unabhängig davon greift die Stiftung m.E. schon durch ihren Zweck in die Befugnisse der Stadt und deren Organe ein, indem sie ein öffentliches Interesse suggeriert, für das kein Konsens herbeigeführt wurde. Und damit sind wir wieder bei der „Erpressung“ von @fractus, selbstredend in untechnischem Sinne, falls der Stadtrat irgendwann bei der oben beschriebenen Situation einen Beschluss fassen müsste.

    Das Suggerieren eines öffentlichen Interesses stört mich. Wer von den die Baugenehmigung beschließenden Stadträten wäre denn dafür oder dagegen?

    #247869

    Halle Neustadt hat ein Rathaus, Ammendorf hat ein Rathaus, gönnen wir doch Trotha auch eins.
    Da passt es prima hin, und verschandelt nicht die Innenstadt!

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von redhall.
    #247871

    Anonym

    Die Stiftung kriegt das Geld zusammen. Die Stadt überlässt ihr das Areal.

    Hier überspringst du einen wichtigen Schritt! Mehrere sogar. Die Stadt überlässt nichtmal einfach so ein Areal. Das erfordert z.B. schon eine Änderung aus baurechtlicher Sicht (Bauleitplanung) – der Marktplatz ist nämlich kein ausgewiesenes Bauland, soweit ich weiß. Die Verpachtung eines städtischen Grundstücks wird auch nicht ohne weiteres genehmigt. Eine erteilte Baugenehmigung ist ebenfalls angreifbar, sofern sie gegen geltendes (Bau)Recht verstößt, usw.

    Alles in allem ein recht umfangreiches Verfahren, an dem etliche Instanzen und Institutionen beteiligt sind. Kommunal- und Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sind auch nicht wirklich übersichtlich, davon leben mindestens zwei Berufsstände. 🙂

    Sollten einer oder mehrere der Beteiligten mal „ein Auge zugedrückt“ haben, kann man auch noch strafrechtlich z.B. wegen Bestechlichkeit vorgehen. Städtisches Eigentum ohne Legitimation verpachten könnte Untreue sein. Gab’s ja alles schon.

    Wenn jedoch alles tatsächlich so (hypothetisch) ablaufen sollte, und kein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, dann kann auch niemand (erfolgreich) klagen. Aber dann ist eben auch nichts passiert, was zu beklagen ist.

    Und damit sind wir wieder bei der „Erpressung“ von @fractus, selbstredend in untechnischem Sinne, falls der Stadtrat irgendwann bei der oben beschriebenen Situation einen Beschluss fassen müsste.

    Wieso „muss“ der Stadtrat einen Beschluss fassen? Wer zwingt ihn denn? Wird tatsächlich und erkennbar Zwang angewendet, kann gegen einen so zustande gekommenen Beschluss vorgegangen werden. Erfolgt der Beschluss freiwillig und aufgrund der dafür vorgesehenen demokratischen Prozesse, muss sich der Bürger damit abfinden. Das ist auf kommunaler Ebene nicht anderes als im Landes oder Bundesparlament.

    Auch die öffentliche Beteiligung ist entweder vorgeschrieben oder nicht. Wird sie trotz Vorschrift verweigert, verhindert, vergessen – klagen.

    Wer von den die Baugenehmigung beschließenden Stadträten …

    Die Baugenehmigung wird nicht beschlossen sondern von der Verwaltung auf Antrag erteilt (FB Bauen, ehemals Bauordnungsamt). Bauen möchte jedoch die Stiftung, nicht die Stadt.

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