Startseite Foren Halle (Saale) Wegen Untreue: Urteil gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand erst am 9. Februar

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  • #136563

    Eure These erscheint mir nicht schlüssig zu sein. Warum muss man noch einmal beraten, wenn sich keine Mehrheit für die eine oder andere Richtung findet, also Freispruch oder Verurteilung? Einen Patt kann es ja bei 3 Richtern und 2 Schöffen nicht geben.

    #136564

    Kommt im Urteil der Text, das Gericht ist der Meinung, bedeutet das, die Schöffen haben den Richter überstimmt, und ihm somit den Aufstieg vers…. .
    dannach sieht es ja ganz doll aus., flüstern die Mäuschen!

    #136566

    Das ist ja interessant, was du sagst. Aber dann gäbe es ja gar kein Beratungsgeheimnis mehr.

    #136571

    Denken kann man Vieles. Zu den vielen Spekulationen füge ich – nur der Vollständigkeit halber – noch eine hinzu: Der Beratungsbedarf könnte nach dem letzten Auftritt des Angeklagten entstanden sein.

    #136574

    Es muss eine 2/3-Mehrheit der Richter und ehrenamtlichen Richter für ein Urteil vorhanden sein, von den 5 Richtern müssen demnach 4 für ein Urteil stimmen. Wenn z.B. die beiden Schöffen dagegen sind, kommen die drei hauptamtlichen Richter nicht durch.
    Dieser Fall könnte eingetreten sein und er erscheint mir sehr wahrscheinlich.

    #136584

    Dann wäre die 2/3 Mehrheit nur noch zu retten, wenn ein Richter eine multiple Persönlichkeit hätte.

    #136644

    Anonym

    Ob das Urteil so oder so ausfällt- eine gute Zusammenarbeit zwischen OB und Stadträten zum Wohle unserer Stadt kann ich mir nicht mehr vorstellen.

    Vorher gaab es ja auch schon genügend Unstimmigkeiten zwischen der OB S. und Herrn Dr. Wiegand, das ist der Bevölkerung bekannt. Für den Durchschnitts-Hallenser war nicht klar, an wem es lag. Nur komisch, dass es jetzt so weiter geht mit den Unstimmigkeiten. Am besten zeigte sich das doch am Alleingang von Dr.W.als er ohne Befugnis nach dem Hochwasser den Deichbau begann an einer Stelle, mit der die Innenstadtbewohner, Rennbegeisterte und auch die SPD nicht einverstanden sind.Man muss die Altvorderen, die den bestehenden Gimritzer Damm anlegten, nicht für dämlich halten.

    #136646

    Ich sehe überhaupt nicht, dass die Zusammenarbeit zwischen OB und Stadträten im Falle eines Freispruchs schlechter werden kann. Im Gegenteil ist es für beide Seiten eine Befreiung, wenn der Freispruch erfolgt.

    Unstimmigkeiten im Rat sind in einer Demokratie völlig normal. Man wird wohl kaum erwarten können, dass 56 Ratsmitglieder und der OB einer Meinung sind, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen.

    #136657

    „Unstimmigkeiten“ ist wohl untertrieben.
    Die Äußerung Mischs, dass Wiegand vergleichbar mit der Atomkatastrophe von Fukushima sei, liegt wohl etwas darüber.

    #136658

    Dem kann ich nicht widersprechen @farbspektrum, aber Herr Misch ist nicht mehr im Rat.

    #136660

    Nach den antidemokratischen Ausfällen vor Gericht dürfte die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Stadtrat wohl schwer belastet sein.

    #136666

    Wir sind hier nicht bei der Nationalen Einheitsfront. Es muss auch mal richtig krachen im Stadtrat. Aber nicht der Person, sondern der Sache wegen. Danach muss man wieder in einem professionellen Modus weitermachen – der Sache wegen. Alles mal etwas sportlich sehen. Wer das nicht kann, ist falsch oder braucht externe Hilfe.

    #136668

    Misch war im Stadtrat übrigens eine unkontrollierte Kernfusion.

    #136671

    Warst Du dabei @heiwu bei den antidemokratischen Ausfällen?

    Und ich muss sagen, dass ich – was immer man gegen den OB sagen mag – sein Verhalten, nachdem die Anzeige der drei Großen gegen ihn erfolgte, ausgesprochen professionell empfand, zumindest in dem von mir leibhaftig erlebten Umfeld.

    Ich möchte mal sehen, wie Du Dich demjenigen gegenüber verhieltest, der Dir so einen Prozess an den Hals hängt. Dass sich das irgendwann auch und gerade am Ende eines solchen Prozesses Bahn bricht, mag taktisch unklug gewesen sein, menschlich nachvollziehbar ist das für mich allemal.

    #136675

    Die MZ zitiert folgende Aussage: „Die Drahtzieher werden sich dafür verantworten müssen“, sagte er.
    So eine Drohung, sollte sie gefallen sein, ist unteres Stammtischniveau, da hilft auch kein Doktortitel.

    War es wieder Lügenpresse?

    #136676

    M.W. haben doch „die drei Großen“ keine Anzeige erstattet, sondern das Landesverwaltungsamt um Überprüfung der Gehaltseinstufung gebeten, dazu sind sie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, wenn sie meinen, dass das Handeln des OB nicht rechtens ist.
    Die Staatsanwaltschaft hat von diesem Brief Kenntnis erhalten und hat Ermittlungen angestellt, die zur Anklage führten.
    Deine Darstellung, winkus, ist nicht korrekt.

    #136678

    Warum unteres Stammtischniveau? Es mag eine hilflose Drohung gewesen sein, weil die Anzeigenden in der Regel juristisch nicht belangt werden können, aber man trifft sich immer zweimal im Leben. Das ist zwar auch nur ein Spruch, aber er hat sich in meinem Leben noch immer bewahrheitet.

    #136679

    In meinem kleinen Wirkungskreis der Geschäftsbeziehungen verzichtet man auf haltlose Drohungen, zumal diese vom Tablet abgelesen und nicht ein emotionaler Ausrutscher waren. Der Geschäftspartner würde sich sofort als stillos und unberechenbar disqualifizieren.

    #136681

    Wiegand hat sich nur so verhalten, wie man es in guten amerikanischen Gerichtsfilmen sieht. 🙂

    #136684

    Wolli schrieb:
    „Die Staatsanwaltschaft hat von diesem Brief Kenntnis erhalten und hat Ermittlungen angestellt, die zur Anklage führten.“

    Dieselbe Staatsanwaltschaft hatte auch den Sonderbericht vom Landesrechnungshof zum Stadionneubau erhalten, der nur so von Tatsachen für Anfangsverdachten von Straftaten wimmelte. Ich glaube schlichtweg nicht mehr an die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.

    http://www.lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/user_upload/Berichte/Sonderbericht_Stadion_Halle.pdf

    Jeder mag sich dazu seine eigene Meinung bilden.

    #136696

    Staatsanwälte, das sagt ihr Name schon, sind mitnichten unabhängig…

    #136709

    Anonym

    Staatsanwälte sind nach der geltenden Strafprozessordnung verpflichtet, alle belastenden und entlastenden Umstände zu ermitteln und zu berücksichtigen. Nach Abwägung aller fallrelevanten Umstände entscheiden sie, ob sich der Anfangsverdacht zu hinreichendem Tatverdacht verdichtet hat, d.h. ob eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint, als ein Freispruch. Falls ja, haben die Staatsanwälte die Sache anzuklagen. Für eine Verurteilung verlangt das Gesetz die Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten, d.h. es dürfen aus der Sicht der Richter keine vernünftigen Zweifel bestehen, dass der abzuurteilende Sachverhalt alle Merkmalen des in Betracht kommenden Straftatbestands erfüllt.

    Wer den Unterschied zwischen Anfangsverdacht, hinreichendem Tatverdacht und Überzeugung des Gerichts von der Schuld des Angeklagten verstanden hat, wundert sich nicht, warum die Staatsanwaltschaft nicht jede Anzeige zur Anlage bringt und warum nicht jede Anklage zu einer Verurteilung fuhrt.Das macht auch den Kopf frei von absurden, der (psychischen) Gesundheit gefährdenden Verschwörungstheorien.

    Begreifst du jetzt SfK, warum die allzu häufig vorkommenden, laut posaunten Anfangsverdachte des Herrn Seibicke nicht unbedingt zur Anklageerhebung führen.

    #136721

    Wir reden hier im Sonderbericht von konkret benannten Tatsachen und nicht nur von Behauptungen oder von Verschwörungen. Es gab dennoch weder Vorermittlungen noch ein Ermittlungsverfahren.

    #136723

    Dann mal los, SfK, die von Dir vermuteten Straftaten dürften ja lange nicht verjährt sein.

    #136724

    Du meinst, die Staatsanwaltschaft wird nur von Amts wegen tätig, wenn der OB keiner Partei angehört?

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