Startseite Foren Halle (Saale) Verwaltungsgericht verhängt neuen Baustopp am Gimritzer Damm

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  • #143796

    Die Entscheidungen trifft die sachlich und örtlich zuständige Behörde, sprich die Stadt handelt weisungsgemäß.
    Und die Weisung erteilt die Fachaufsicht, also nicht ein Kommunalparlament kraft eigener Wassersuppe.

    Mensch, was wäre das geworden, wenn die kommunalrechtlich unbewanderte der Koalition der Verlierer den OB gestellt hätten? Kaos und Anarche!

    Dachte ich vorher auch, aber so einfach ist dies auch wieder nicht.

    § 7 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt sagt: Organe der Kommunen sind die Vertretung und der Hauptverwaltungsbeamte.

    Also:
    Abs. 2: (2) Die Organe tragen folgende Bezeichnungen:

    1. in Gemeinden: Gemeinderat und Bürgermeister (hier Stadtrat und Oberbürgermeister)

    Und lt. http://www.halle.de/de/Rathaus-Stadtrat/Oberbuergermeister/ bereitet der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Stadtrates vor und ist für deren Umsetzung verantwortlich.

    lt. Wiki:
    Status und Aufgaben

    Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeinde und die politische Vertretung der Gemeindebürger. Der Gemeinderat ist keine Behörde im institutionellen Sinne. Er entscheidet über die Verwaltung der Gemeinde, soweit Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (eigener Wirkungskreis) oder Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung im Auftrage des Staates zuweist (übertragener Wirkungskreis/Auftragsangelegenheiten), betroffen sind (Allzuständigkeit der Gemeinde) und nicht der Bürgermeister (in kreisfreien Städten und großen Kreisstädten Oberbürgermeister genannt) zuständig ist (Organzuständigkeit des Gemeinderats).

    Hieraus sagt mir der letzte Satz, das es auch bei Stadtrat und Oberbürgermeister wiederum sachlich jeweils eigene Zuständigkeiten gibt.

    Verwaltungsrecht ist aber sowas von kompliziert… und Unser Oberbürgermeister Herr Dr. Wiegand war bis 2008 Dozent an der Hochschule Harz im Fachbereich Veraltungswissenschaften.

    #143814

    Schau mal in „§ 66 – Aufgaben in der Verwaltung“ im KVG.

    #143826

    Es fällt mir schwer zu glauben, dass die Sache von Anfang an so geplant war, obwohl die Indizien ja dafür sprechen.
    Aber bei einem geplanten Vorgehen würde doch klar gewesen sein, dass der Plan früher oder später offensichtlich wird (spätestens wenn ein Investor baut). Deshalb mein Zweifel.

    Oder wurde etwa gehofft, dass wenn erst mal bauliche Tatsachen geschaffen sind, es keine Rolle mehr spielt, wenn die wenn die Strategie ersichtlich wird? Darf man unseren Politiker für so skrupellos halten?

    Ich denke nicht man „darf“, man „sollte“! Vor allem aber die wirtschaftlichen Interessen (hinter den Politikern) sollte man dabei als Triebfeder ansehen, was auch die „Schuldfrage“ nicht mit dem Namen unseres OBs (allein) beantwortet. Die Vermutung liegt nahe, dass mit Beginn der Arbeiten eher eine breite Zustimmung für den Deichbau erwartet wurde und man davon ausging, dass kritische Stimmen schnell und unbeachtet verhallen. Dann hätte auch die „wirtschaftlich sinnvolle Nutzung“ des neuen Deich-Hinterlandes niemanden wirklich gestört – ist ja alles im Sinne der Stadt.
    Das die Eissporthalle hierbei nur als „Druckmittel“ diente, zeigte sich rasch an der Reaktion des OB: just nach Bekanntgabe des vorgezogenen Maßnahmebeginn seitens LVwA (Baubeginn für den ersten Abschnitt) zog er seinen Widerspruch gegen die Standortverlegung der Eissporthalle mit den Worten „das dies jetzt keinen Sinn mehr habe“ (!!?) zurück.
    Dass es ihm beim beharrlichen Festhalten am alten Standord tatsächlich um einen evtl. Neubau ging, darf wiederum dadurch bezweifelt werden, dass er bei der beschlossenen Verlegung mit einem evtl. Wegfall der Fluthilfemittel argumentierte – schließlich befände man sich mit dem Eigentümer noch im Rechtsstreit. Eine rechtzeitige Beilegung eben jenen Rechtsstreits – Grundlage für die Beantragung der Fluthilfemittel für einen Neubau – durfte zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen gewesen sein.
    Aber auch ohne den Platz der alten Eissporthalle hätte einem Investor mit dem Bereich der eingedeichten Festwiese genug Spielraum für Projekte zur Verfügung gestanden.

    Aber einige halten diese Konstellation für unwahrscheinlicher (es geht ja nur um Geld. Viel Geld.), als das es den betroffenen Klägern nur darum geht, ihre Mitmenschen zu gefährden, ums unseren OB eins auszuwischen…
    Welchen Standpunkt man selbst dazu entwickelt, steht jedem frei.

    Und dazwischen dürfen Stelzenhäuser gebaut werden.
    Als ich in Kambodscha war, und auch mal drüber flog in niedriger Höhe, ein Drittel des Landes steht faktisch unter Wasser. So schlimm ist Hochwasser nicht, wenn die Häuser entsprechend gebaut werden.

    Dazu kann ich nur sagen, dass das Wort der Stadt (Bebauungsplan) über den Lösungsansätzen einiger Anwohner steht. Ein Versuch eben jene Bauweise umzusetzen wurde leider mit Verweis auf einen bestehenden Bebauungsplan seitens der Stadt unterbunden.

    #143855

    Richtig @halleandersaale man darf auch noch mal dazusetzen, dass der Bebauungsplan des Sophienhafens verhinderte, dass die Häuser auf einem höheren Niveau errichtet wurden. Das war der unabänderliche Wille der Stadt!

    #143857

    Dafür war es ja, zumindest in früherer Zeit, auch ein Hafen…

    #143861

    Dafür war es ja, zumindest in früherer Zeit, auch ein Hafen…

    Und was willst du damit sagen? Dass er aus diesem Grunde so errichtet wurde, dass er alle paar Jahre vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen werden konnte? Gerade beim Bau das Speichergebäudes wäre dies in der Tat einfältig gewesen. Die Höhenlagen der Gebäude wurden soweit möglich so gewählt, dass sie eben nicht durch hundertjährige Hochwasser beschädigt wurden (z.B. Speichergebäude: 79m NHN).

    Fakt ist, dass die Stadt für die Wohnbebauung z.B. am Sophienhafen Bebauungspläne mit Höhenlagen festgesetzt hat (auch wenn diese zum damaligen Zeitpunkt als großzügig dimensioniert eingeschätzt werden durften – sie lagen immerhin allesamt mindestens einen knappen Meter höher als der Gimritzer Damm). Ein Abweichen war strikt nicht möglich.

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