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- Dieses Thema hat 11 Antworten und 7 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren, 9 Monaten von Anonym.
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21. Juli 2017 um 12:00 Uhr #293701
Der Stadtrat hat die Verlängerung des Werbevertrages mit der Firma Ströer beschlossen, hab ich beim anderen Sender gelesen. Meine Frage in den Raum, hat er damit auch die unsägliche Tabak und Alkohol Werbung an den Haltestellen mit beschlossen?
21. Juli 2017 um 13:48 Uhr #293713Solche Details werden bestimmt nicht besprochen worden sein.
21. Juli 2017 um 16:03 Uhr #293717Und die Monopolisierung der Laternenpfähle?
21. Juli 2017 um 16:21 Uhr #293719Bei derart verfestigten Strukturen muss (!) man große Zweifel haben.
21. Juli 2017 um 16:28 Uhr #293724Also weiterhin einfach, aber geschmacklos. Und das in der Kulturhauptstadt!
21. Juli 2017 um 16:33 Uhr #293727Die Freunde der Stadtbibliothek sollten vor einigen Jahren Geld an Ströer bezahlen, weil wir zwei Hinweisschilder zur Stadtbibliothek West in Halle-Neustadt an Laternenpfählen angebracht hatten. Da habe ich erfolgreich die Bezahlung verweigert. Ich hoffe, dass es im neuen Vertrag geregelt wird, dass solche Schilder an städtischen Laternenpfählen oder Wänden genehmigungfrei sind.
21. Juli 2017 um 17:16 Uhr #293732Warum sollte das genehmigungsfrei sein. Die Stadt verkauft doch gerade dieses Recht. Das halte ich insgesamt für fraglich, würde die Stadt das selber lokal vermarkten, wäre vielleicht mehr reinzuholen, ohne dass Ströer daran Geld verdienen muss. Dann würde sich vielleicht auch mal jemand drum kümmern, was außerhalb der „Ströer“Masten an Wildwuchs stattfindet. Aber das interessiert ja anscheinend niemanden, dass da überall alles voll plakatiert wird.
Die andere Diskussion wäre dann die, Stadtbibliothek gut, Tabak schlecht, wo dazwischen liegt dann eine Grenze?21. Juli 2017 um 18:38 Uhr #293734Die „geiler Arsch-Werbung“ von Media-Markt?
21. Juli 2017 um 18:49 Uhr #293735Moment mal, ein Hinweisschild, das recht oder links sich die Stadtbibliothek befindet, ist keine Werbung. Wenn es hart auf hart gekommen wäre, hätte ich ein Rohr in die Erde gerammelt und das Schild daran befestigt. Und wenn der Vertrag jetzt neu gefasst wird, kann man das auch entspechend regeln.
21. Juli 2017 um 21:37 Uhr #293741Da Ströer dir gegenüber praktisch selber auslegt, was Werbung ist und was nicht, werden die dir regelmäßig erklären, dass dein Hinweisschild für eine Leistung wirbt, egal wie gemeinnützig sie ist. Da bist du nicht der einzige, der so was berichten kann.
21. Juli 2017 um 21:45 Uhr #293742Es werden ja auch sonst keine Flächen zum Plakatieren für gemeinnützige Vereine pp zur Verfügung gestellt. Der öffentliche Raum ist damit bis auf den letzten Quadratzentimeter privatisiert. Vielleicht sollte man auch alle öffentlichen Klos privatisieren. Hübsche Einnahmequelle für Servays & clo.
Und das kommt noch – ich wette!21. Juli 2017 um 23:39 Uhr #293750
AnonymDa Ströer dir gegenüber praktisch selber auslegt, was Werbung ist und was nicht, werden die dir regelmäßig erklären, dass dein Hinweisschild für eine Leistung wirbt, egal wie gemeinnützig sie ist.
Da glaube ich, liegst du ziemlich falsch. Ströer hat bei rechtlichen Fragen, wie z.B. was unter Werbung fällt oder auch nicht, nichts auszulegen. Es geht nämlich um dein „praktisch“. So „praktisch“ ist das nicht. Du machst es dir einfach, indem du die alte Binsenweisheit, wo kein Kläger, da kein Richter, ignorierst und den Alltagstrott eines Verwaltungsmitarbeiters zum allgemeingültigen Topos erklärst.
I.Ü. : was Verwaltungsmitarbeiter für Dogmen halten und postulieren, muss nicht richtig sein. Und ehrlich gesagt, das Interesse der Allgemeinheit, geschweige denn der Fachkundigen, an Aussagen wie die oben zitierte, hält sich stark in Grenzen. Die Herren und Damen der Verwaltung sollten sich lieber einen Kopf machen, was anders und besser geregelt werden könnte, anstatt ohne stichhaltige Begründungen zu posaunen, dass es anders gar nicht geht.
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