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  • #166827

    Sie werden’s schon wissen… die im Amt…

    #168878

    Es ging mir primär darum aufzuzeigen, daß Fußgänger keine Vorfahrt haben können, so wie dies hier kolportiert wurde und ich hab gleichzeitig mal den Finger auf die Wunde gelegt, die zu den meisten Konflikten zwischen Auto/Motorrad und Fußgänger führen kann.
    Es lesen möglicherweise Leute mit, die bei deinem „Fußgänger/Radfahrer“ Postings nun der Meinung sind, ich komm von rechts angelatscht, also hast Du mit Deinem Auto stehen zu bleiben…irrtum. Der Fußgänger hat zu warten. Der Radfahrer dagegen von rechts Vorfahrt.

    Zitieren wir hierzu mal das offizielle Blog ADAC Motorwelt, sicherlich nicht verdächtig, die STVO zugunsten von Fußgängern auszulegen:

    Aus §9 Absatz 3 StVO geht hervor, dass „abbiegende Fahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und, wenn nötig, warten müssen”. Selbst wenn die Formulierung für manche etwas beliebig klingen mag, der Gesetzgeber hat damit klar geregelt, dass der Abbiegende dem Fußgänger Vorrang einräumen muss. Leider ist diese Verpfl ichtung nicht allen bewusst, sodass es in der Praxis manchmal Probleme gibt, wenn der Autofahrer auf seinem vermeintlichen Recht gegenüber dem Fußgänger besteht.

    https://forummobilitaet.wordpress.com/2011/09/20/knifflige-verkehrssituationen-hatten-sies-gewusst/

    Ich denke, das spricht für sich, und deine Spitzfindigkeiten interessieren ein Gericht nicht die Bohne.

    #168884

    @Bene,
    hast du nach den langen Diskussionen mitbekommen, dass es in diesem Thread um die Hochstraßenunfälle geht und da logischerweise keine Fußgänger beteiligt sein können?

    #168909

    @Bene, hast du nach den langen Diskussionen mitbekommen, dass es in diesem Thread um die Hochstraßenunfälle geht und da logischerweise keine Fußgänger beteiligt sein können?

    Knetterwillys irreführende Behauptungen bedurften einer Richtigstellung.

    Übrigens können sehr wohl Fußgänger beteiligt sein. Schließlich ist die Hochstraße keine Kraftfahrstraße. Als Fußgänger hat man auf der linken Seite zu laufen, da es keinen Bürgersteig gibt. Als Fahrradfahrer hat man sein Gefährt auf der rechten Seite zu schieben, da das Fahren verboten ist und keine Bürgersteige vorhanden sind.

    #168928

    @Bene,
    auf den halleschen Hochstraßenbrücken haben Radfahrer und Fußgänger nichts zu suchen. Sie sind reine Kraftfahrzeugstraßen und besitzen seitlich nur einen Fluchtweg für Personen und Rettungspersonal bei Verkehrsunfällen.

    #168995

    Aber natürlich gibts auf der Hochstraße Fußgänger! Die sind bloß noch nicht ausgestiegen.

    #168999

    Bene, lies einfach die STVO, beschäftige Dich mit dem Gesetzestext der Verordnungen und dann sollte eigentlich alles klar sein.
    Incl. der Schilder, die da an die Straßen gestellt werden. Beispielsweise Runde Schilder mit rotem Kreis und Fahrradsymbol oder Fußgänger als Piktogramm.

    Natürlich muss man abbiegend als Fahrzeugführer besondere Vorsicht walten lassen, das ergibt sich aber auch bereits schon wie überall auch, aus dem Paragraphen 1 der STVO.

    Natürlich wird im Falle eines Unfalles zwischen Kraftfahrzeug und nichtmotorisiertem Verkehrsteilnehmer die Schadensquotelung aufgrund der Betriebsgefahr des Fahrzeuges generell zwischen 20 und 50% angesetzt, auch bei einer Alleinschuld des Zustandekommens des Unfalles durch den Fußgänger/Radfahrer, weil eben das motorisierte Fahrzeug an sich schon eine abstrakte Gefahr erzeugt, wenn es in Betrieb gesetzt bzw im öffentlichen Verkehrsraum vorgehalten wird.

    Ach ja, eins noch… lass Dir gesagt sein, daß nicht alles was der große Automobilclub mit den 4 Buchstaben, der früher nicht mal verlinkt werden durfte, da produziert, auch der Weisheit letzter Schluss ist und somit zum alleinig gültigen erklärt wird.
    Das ist keine gesetzliche Instution, sondern lediglich ein privatwirtschaftlich aufgestelltes Unternehmen mit Vereinsstruktur.
    Beispielsweise zur Winterreifenpflicht für Motorräder liegt er voll daneben, das sei nur mal am Rande erwähnt…

    Andere Gerichte, andere Urteile, weil es gibt immer Einzelfallentscheidungen, die oh Wunder, dann nur selten oder gar nicht vom ADAC veröffentlicht werden, weil sie nicht in die eigene Sichtweise passen.

    Wie wäre es da beispielsweise mit dem Spruch des OLG Celle, AZ: 14 U 14/13? Kennst Du bestimmt, wo Du doch so gut informiert bist oder?

    Für alle Anderen…Selbst Zebrastreifen sind kein Freibrief, drauflos zu Latschen. Im vorliegenden Fall lief ein Fußgänger, der mit einem Schirm winkte, schnurstracks über einen Zebrastreifen.
    Die Richter in Celle gaben dem Fußgänger eine Mitschuld an dem anschließenden Unfall. Sie werteten sein achtloses Betreten als erhebliches Fehlverhalten. Er musste 25 Prozent der Schuld auf sich nehmen. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass auch Fußgänger am Zebrastreifen zu einer gewissen Vorsicht verpflichtet sind.

    Was wäre das wohl für ein Urteilsspruch geworden, wenn der Fußgänger da keinen Zebrastreifen gehabt hätte, sondern einfach auf eine Straße losgelatscht wäre? Ich nehme mal die Glaskugel…100% Minus Betriebsgefahr des Fahrzeuges von 20%…

    Aber ganz allgemein mal noch am Rande und im Vertrauen erwähnt…wer in ein Fahrzeug reinläuft oder mit dem Rad/Moped/Motorrad reinfährt, weil er meint, seinen, möglicherweise gar nur angenommenen Vorrang, erzwingen zu können oder auf seiner Vorfahrt zu Bestehen, wird im günstigsten Fall nachhaltig durch viel Auaweh davon hoffentlich kuriert werden.
    Es tut schlichtweg weh, wenn man auf Gott Vertrauend, sich einem Fahrenden Fahrzeug in den Weg stellt/fährt, ohne vorher aus dessen Fahrmanövern/Reaktion des Fahrers genau herausgelesen zu haben, daß er einen auch gesehen hat und sich entsprechend verhalten wird.

    Ja ich weiß wovon ich rede, ich war auch mal jung und ja, mit einem 7 monatigen Krankenhausaufenthalt und Reha wurde mir, obwohl Vorfahrtsberechtigt und zu 100% am Unfall unschuldig, nachhaltig der Unterschied zwischen Motorrad und Auto im Falle eines Unfalles eingebläut. Die Blauen Flecken waren dabei das kleinste Übel…Wahrscheinlich musst Du sowas erst mal durchmachen, dann wirst Du auch mein Motto:

    „Gelassen läufts besser, wenn ich mitbekomme, daß der Andere nicht oder falsch reagiert, tue ich alles was nötig ist um die Gefahr für mich abzuwenden und gleichzeitig das, was das Sicherste für Alle Beteiligten dieser Situation ist…“ schätzenlernen.

    Egal ob ich Vorfahrt habe…ist mir bucki, mein Hirnkasten ist mir wichtiger, als hinterher von irgendeinem Richter gesagt zu Bekommen, jaaa…der Unfallgegner hatte 100% Schuld….die Schmerzen wiegt kein Geld der Welt auf.
    Kenno, Du hast recht, hat nix mit der Hochstraße zu tun. Verzeih bitte…aber das musste einfach mal sein.

    #169004

    @Bene, auf den halleschen Hochstraßenbrücken haben Radfahrer und Fußgänger nichts zu suchen. Sie sind reine Kraftfahrzeugstraßen und besitzen seitlich nur einen Fluchtweg für Personen und Rettungspersonal bei Verkehrsunfällen.

    Das ist falsch. Kraftfahrstraßen müssen mit dem Zeichen 331 gekennzeichnet sein, das ist bei der Hochstraße nicht der Fall, wäre auch gar nicht erlaubt, da Kraftfahrstraßen eine Höchstgeschwindigkeit größer als 60 km/h haben müssen.

    Ergo dürfen Fußgänger dort laufen, mangels Bürgersteig auf der linken Straßenseite (vgl. §25 der Stvo).

    Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Hochstraße ein städtebaulicher Moloch aus einer unschönen Vergangenheit ist und so schnell wie möglich abgerissen gehört.


    @Knetterwilly
    , auf deine Winkelzüge will ich gar nicht erst eingehen, denn Fakt ist, dass Fußgänger immer Vorrang vor dem Abbiegeverkehr haben. Das hast du in deinem ellenlangen Sermon immerhin nicht mehr bestritten.

    #169005

    „Die vierspurige Trasse, die den Stadtteil Neustadt mit der Innenstadt
    verbindet und auf der Tempo 70 erlaubt ist, ist für Fußgänger
    gesperrt.“

    Halle: Polizei holt Fußgänger von der Hochstraße | Halle/Saalekreis – Mitteldeutsche Zeitung – Lesen Sie mehr auf:
    http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/halle-polizei-holt-fussgaenger-von-der-hochstrasse,20640778,17379146.html#plx952097888

    #169006

    „Die vierspurige Trasse, die den Stadtteil Neustadt mit der Innenstadt verbindet und auf der Tempo 70 erlaubt ist, ist für Fußgänger gesperrt.“
    Halle: Polizei holt Fußgänger von der Hochstraße | Halle/Saalekreis – Mitteldeutsche Zeitung – Lesen Sie mehr auf: http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/halle-polizei-holt-fussgaenger-von-der-hochstrasse,20640778,17379146.html#plx952097888

    Mag sein, dass das 2011 so war. Heute ist dort Höchstgeschwindigkeit 60 und Fußgänger dürfen dort laufen.

    #169008

    Bene , ohne Worte.

    Ach ja, versuch nur weiter Deinen Gusto hier anderen aufzuzwingen, wenns knallt tuts weh, aber das scheinst Du ja irgendwo nicht zu raffen wa?

    Ich freu mich irgendwo schon auf die Meldung, daß Bene sich als Kandiat für den Darwin Award 2015 beworben hat…Latsch mal schön auf der Hochstraße herum und versuche Kraft Deines Übersteigerten Egos den LKW , der Dich da überrollt, aufzuhalten…

    EOD.

    #169009

    @Bene,
    du bist unbelehrbar.Ich sprach von Kraftfahrzeugstraßen und ergänze, dass es sich bei den Hochstraßenbrücken um Bundesstraßen handelt.

    #169010

    @Bene, du bist unbelehrbar.Ich sprach von Kraftfahrzeugstraßen und ergänze, dass es sich bei den Hochstraßenbrücken um Bundesstraßen handelt.

    Und welches Schild soll dort wo stehen, das Fußgängern das Betreten verbietet?

    #169012

    Och, nun gönnt doch mal dem @benedikt seinen Spaziergang auf der Hochstraße im Berufsverkehr. Ich freue mich schon auf die Meldung in der Rubrik Blaulicht… ????

    Eigentlich dreht es sich hier um die Frage, ob es erlaubt ist, dort zu laufen, nicht um die Frage, ob ich es tun werde. 😉

    #169021

    Früher wurde viel mit dem Verstand geregelt. Heute braucht man für jeden Schritt ein Gesetz.
    Mein Verstand sagt mir: Wo Radfahren verboten ist, ist auch Radschieben verboten.

    #169023

    Früher wurde viel mit dem Verstand geregelt. Heute braucht man für jeden Schritt ein Gesetz. Mein Verstand sagt mir: Wo Radfahren verboten ist, ist auch Radschieben verboten.

    Dann ist also das Schieben des Rads auf dem Bürgersteig deiner Meinung nach verboten?

    Eventuell wäre es doch besser, wenn du mal eine Nachprüfung machst und dich über die Neuerungen in der STVO der letzten 40 Jahre informierst, anstatt in Foren irgendwelche Schwachsinn zu posten.

    #169024

    Bene, wenn ich mich recht entsinne, warst du der Meinung, dass man sein Rad auf der Fahrbahn der Hochstraße schieben darf.
    Bene, wenn ich mich recht entsinne , steht zu Beginn der Hochstraße dieses Schild:
    http://www.schilder-versand.com/produktbilder/l/2807/Verbot-fuer-Radverkehr-Verkehrsschild-Nr-254.jpg

    #169028

    Und? Was hat ein Fahrverbot mit einem in der STVO nicht existenten Schiebeverbot zu tun.

    Zu deiner Weiterbildung:

    §25, 2: Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

    Übrigens: Falls es mal wieder ein Hochwasser gibt und die anderen Brücken überschwemmt sind, werde ich natürlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Hochstraße benutzen. Warum auch nicht?

    #169029

    Und? Was hat ein Fahrverbot mit einem in der STVO nicht existenten Schiebeverbot zu tun.

    Es hat was mit Verstand zu tun. War früher mal Mode. Ist zu hoch für dich.
    Da brauchte man nicht so viele Vorschriften, die sowieso keiner alle kennt, und es funktionierte trotzdem.

    #169032

    Verstand? Warum fahren dann so viele Autos scheinbar alternativlos von A nach B?

    #169039

    Forentroll ohne Grips… auch die gib’s…

    #169042

    Forentroll ohne Grips… auch die gib’s…

    Nein, auf Halle-Spektrum ist sowas völlig unbekannt.

    #169046

    Anonym

    Und auch noch in die falsche Richtung. Pure Anarchie.

    #169049

    Der 7. da hinten in der Mitte, das könnte Bernd sein, der läuft auch in die falsche Richtung.

    #169070

    @Bene

    Bist du so dämlich, oder tust du nur so?

    Auf den Hochstraßenbrücken hast du als Fussgänger nichts verloren. Auch wenn da kein Schild steht. Auch an den Autobahnen stehen keine Schilder und trotzdem hast du zu Fuß nichts auf der Autobahn verloren.

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