Startseite › Foren › Halle (Saale) › Untreue: Wiegand wird der Prozess gemacht
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9. April 2014 um 12:26 Uhr #920809. April 2014 um 12:40 Uhr #92082
Jetzt warte ich auf die ersten Forderungen seiner politischen Gegnerschaft, sein Amt bis zum Ausgang des Strafverfahren ruhen zu lassen.
9. April 2014 um 12:59 Uhr #92086Und darauf, dass auf Halle.de seitenweise Rechtfertigungsschreiben eingestellt werden. Wetten?
9. April 2014 um 18:27 Uhr #92120@SfK
und, daß BB die Vertretung übernehmen soll…
9. April 2014 um 21:11 Uhr #92145Wäre ja nicht schlecht, wenn nicht immer nur die Denunzianten der Koalition der Verlierer zu Wort kämen.
Seltsam, dass das Einstellungsgebaren von Frau S. nie von diesen Staatsanwälten untersucht wurde. Aber damals wurde ja die Koalition noch gleichmäßig bedacht.
Haben diese alten Seilschaften nicht auch geklagt?9. April 2014 um 21:26 Uhr #92147@sfkonline manchmal sagst sogar du was vernünftiges 😉
10. April 2014 um 00:13 Uhr #92183redhall: Weil das jetzige Gebaren einmalig ist. Kein OB vor dem jetzigen hat seine Wahlkampfhelfer so schamlos versorgt. Wer das Gegenteil behauptet, bitte Beweise auf den Tisch oder zur Staatsanwaltschaft!
10. April 2014 um 00:25 Uhr #92185Wildgrube war Wahlkampfhelfer? Soso.
10. April 2014 um 08:10 Uhr #92195@menschmeyer redhall: Weil das jetzige Gebaren einmalig ist.
Schreibe ich doch. Bisher wurde gleichmäßig, unabhängig von Qualifikation bedacht.Darum die Proteste und die Denunziation.
10. April 2014 um 09:15 Uhr #92196@redhall: definiere mal „Denunziation“. Bei der Häufigkeit, in der Du dieses Wort verwendest, fürchte ich, dass Du die Bedeutung nicht kennst.
10. April 2014 um 10:53 Uhr #9222010. April 2014 um 11:00 Uhr #92224Nun wird also gewulfft.
10. April 2014 um 11:13 Uhr #92228
Anonymaus der freiheit: „Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Untreue drohen Wiegand zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe wäre in diesem Fall ausgeschlossen.“
das wäre schon heftig. war aber schon echt doof, allen drei neueinstellungen die höchst mögliche erfahrungsstufe zu geben. wie lange muss eigentlich ein normaler angestellter bei der stadtverwaltung sein, um diese zu bekommen?10. April 2014 um 11:30 Uhr #92229Da kann man sich rechtfertigen wie man will: Die Stadtverwaltung ist doch kein Privatspielplatz. Es steht einer öffentlichen Persönlichkeit und dem obersten Vertreter einer Kommune überhaupt nicht gut zu Gesicht, so regelmäßig in Klageverfahren, Strafverfahren, Widerspruchsverfahren und in Ermittlungen der Staatsanwaltschaft involviert zu sein. Wer in dieser Position und in einer Verwaltung tätig ist, kennt auch die dort gültigen Regeln. Wer diese nicht akzeptiert und in seinem Tun nicht berücksichtigt, sollte sich besser einem anderen Betätigungsfeld widmen.
10. April 2014 um 12:53 Uhr #92237Jetzt kriegen wir auch unsere Kiel’schen Verhältnisse in Halle. Bloß das unsere Susanne Gaschke nicht blond ist. Und die eigentlichen Themen bleiben wieder liegen.
10. April 2014 um 13:13 Uhr #92242Nachdem meine eingangs aufgestellte erste Erwartung erfüllt wurde, erwarte ich nun, dass der Spiegel berichten wird.
10. April 2014 um 13:19 Uhr #92245Dann wirst Du als Hexe verbrannt.
10. April 2014 um 15:58 Uhr #92268Stadt_für_Kinder
Jetzt warte ich auf die ersten Forderungen seiner politischen Gegnerschaft, sein Amt bis zum Ausgang des Strafverfahren Jetzt warte ich auf die ersten Forderungen seiner politischen Gegnerschaft, sein Amt bis zum Ausgang des Strafverfahren ruhen zu lassen.
CDU-Chef Tullner: OB Wiegand soll Amt ruhen lassen
„Bönisch soll übernehmen ;-)“10. April 2014 um 17:15 Uhr #92274Was bedeutet denn „sein Amt ruhen lasen“ praktisch? Soll er bis zur Entscheidung des Gerichtes mit vollem Gehalt spazieren gehen bzw. joggen?
Geier ist sein Vertreter, würde der dann die Amtsgeschäfte solange übernehmen?10. April 2014 um 18:31 Uhr #92286er würde es dann müssen… oder eben BB als InterimsOB einsetzen… aber ob der das anders machen würde? W.C.
10. April 2014 um 20:27 Uhr #92303Also das Amt ruhen lassen geht nicht. Entweder er tritt zurück oder er tritt nicht zurück. Ein Beamter – und im Falle eines Oberbürgermeisters haben wir es hier mit einem Beamten zu tun – kann nicht einfach so sein Amt ruhen lassen. Der OB ist im Amt bis seine Amtszeit vorbei, er stirbt oder er seines Amtes aufgrund gesetzlicher Umstände enthoben werden würde, oder auch Abwahl. Aber einfach so „sein Amt ruhen zulassen“ darf er gar nicht.
10. April 2014 um 20:29 Uhr #92304Und ja….sollte der OB aus irgendwelchen Gründen nicht mehr OB sein – ohne dass ein Nachfolgern gewählt worden ist, würde sein stellv. in diesem Falle wohl Herr Geier so lange der Chef sein. Bis eben ein neu gewählter OB sein Amt antreten könnte.
10. April 2014 um 20:34 Uhr #92306Der hat den Schreibtisch voll mit lauter Chefsachen. Da ist nix mit Ruhenlassen.
10. April 2014 um 22:21 Uhr #92325Damit hast du das Problem von Wiegand treffsicher beschrieben. Er spaltet als OB die Bürgerschaft. Der Dammbau ist das beste Beispiel – Halle-Neustadt gegen Altstadt. Teilt politische Lager in alte und neue Kräfte und schürt seine persönliche Dolchstoßlegende. Gott sei Dank wird solchen Personen in einem Rechtsstaat die Grenzen aufgezeigt. Niemand steht über dem Gesetz -auch ein Herr Wiegand nicht!
10. April 2014 um 22:32 Uhr #92329Als Freigänger könnte er aber auch vom Roten Ochsen aus seiner Tätigkeit als OB nachgehen.
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