Startseite Foren Halle (Saale) Untreue-Prozeß gegen Wiegand: Bundesgerichtshof bestätigt Revision.

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  • #250459

    @Stadt_für_Kinder Wer hat dem Stadtrat gleich nochmal dargelegt, dass in puncto Stadion alles in Butter ist? Und was macht er oder sie heute? Na, „rauscht“ es?

    #250460

    Es rauscht im Bache bis es passt. 🙂

    #250461

    Tja, da stehen wir nun, im Angesicht der Weisheit des BGHs und seiner Aufhebung des Urteils. Gut so, denn der Freispruch hätte einen Präzedenzfall geschaffen und der völligen Willkür bei der Besoldung einzelner hoher Verwaltungsmitarbeiter jenseits aller Regeln Tür und Tor geöffnet.

    Du siehst den Kern des Problems nicht: Der Stadtrat hat in seiner Kontrollfunktion versagt. Andernfalls wäre es dazu gar nicht gekommen.

    #250462

    „Er hat ausgeführt, dass bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung durch die Strafkammer unter Berücksichtigung der einschlägigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung durchgreifende Rechtsfehler aufweist.“

    Wenn selbst ein OLG die Tarifbestimmungen nicht richtig auslegen kann, sind die halt Schei.e formuliert.
    Dafür kann man doch nicht den OB haftbar machen.
    Michael Ende läßt grüßen!

    #250463

    Wiegand = das allwissende Monster. Irrtum ausgeschlossen!

    #250464

    @SfK Will meinen, wenn jemand mit Vorsatz das Gesetz bricht und dabei nicht erwischt wird, ist derjenige Schuld, der ihn hätte erwischen sollen? Wirklich? Ihre Logik ist heute wieder eine ganz eigene – erst in dem Thread über Meerheim und nun hier…

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von Klaus54.
    #250466

    Was war denn im Vorfeld der Vertragsabschlüsse in den einschlägigen Ausschüssen unbekannt?

    #250467

    Man stelle sich bildlich vor: Der Stadtrat, Kontrollorgan der Verwaltung, mithin eine Feuerwehr, schaut tatenlos zu, wie das Feuer entzündet wird.

    #250469

    Bei PPP wurde so viel Geld verbrannt 💩

    #250470

    Welches Gesetz?
    Wer hat es wann und wo verkündet?

    #250471

    Anonym

    Wenn ich mich nicht irre, hatte der Stadtrat Bedenken gegen die Einstufungen der drei in Frage stehenden Mitarbeiter.

    #250472
    #250473

    @Stadt_für_Kinder Wer hat dem Stadtrat gleich nochmal dargelegt, dass in puncto Stadion alles in Butter ist? Und was macht er oder sie heute? Na, „rauscht“ es?

    Die Staatsanwaltschaft ?

    #250474

    Anonym

    Welches Gesetz?
    Wer hat es wann und wo verkündet?

    Wie bitte?

    #250475

    Wenn ich mich nicht irre, hatte der Stadtrat Bedenken gegen die Einstufungen der drei in Frage stehenden Mitarbeiter.

    Der Stadtrat und seine Organe sind mit Rechten ausgestattet, auch zu handeln und dies im Zweifel gerichtlich zu verhindern. Wenn man immer nur bedenkt, braucht man kein Kontrollorgan.

    #250476

    Wenn ich mich nicht irre, hatte der Stadtrat Bedenken gegen die Einstufungen der drei in Frage stehenden Mitarbeiter.

    Bei der Übernahme von Stadträten in den Stadtdienst hatte bis dahin keiner Bedenken.
    Falsches Parteibuch?

    #250477

    Welches Gesetz?
    Wer hat es wann und wo verkündet?

    Wie bitte?

    Ja, so wird das im Rechtsstaat gemacht, kannst Du nicht wissen!

    #250478

    Anonym

    Also jetzt ist deiner Meinung nach der Stadtrat schuld, sollte es erwiesen werden, dass der OB ein Straftäter ist.

    #250479

    Klaus54 schrieb:

    vielleicht auch zuviel verlangt. Lieber die Augen verschließen als eine persönliche Sinnkrise riskieren. Kann ich sogar nachvollziehen. Es ging meinem Enkel auch so, als ihm neulich seine ältere Cousine den Glauben an den Osterhasen genommen hat – er wollte es schlicht nicht wahrhaben.

    Das Beispiel fällt aber auf Dich zurück. Wer seinem Enkel den Glauben an einen Erlöser als Osterhasen einprägt, um ihn dann damit zu übrraschen,dass das Teil innen hohl ist, etwas Süsses Braunes drumrumklebt, und auch noch mit Rauschgoldfolie umwickelt ist: der hat in der Erziehung was falsch gemacht. OK, war der falsche Hase jetzt, wirst du deinem Enkel sagen. Nächstes Ostern kriegst Du nen Neuen, versprochen !

    • Diese Antwort wurde geändert vor 7 Jahren, 11 Monaten von hei-wu.
    #250481

    Also jetzt ist deiner Meinung nach der Stadtrat schuld, sollte es erwiesen werden, dass der OB ein Straftäter ist.

    Der Stadtrat hat Schaden für die Stadt zu verhindern. Wenn das seine Aufgabe ist, muss er aufpassen, nicht sebst wegen Unterlassen haftbar gemacht zu werden.

    #250486

    Anonym

    Die Stadträte haben keine Garantenstellung dem OB gegenüber. Damit können sie sich nicht strafbar machen, wenn letzterer gegen Strafvorschriften verstößt.
    Außerdem haben sie ihn gewarnt. Was hätten sie noch deiner Meinung nach machen sollen?

    #250489

    Der Personalrat soll auch widersprochen haben …

    #250496

    Und besagter OB, seines Zeichens promovierter Verwaltungsrechtler, hat sich schlußendlich über all diese Hinweise und Widersprüche hinweggesetzt…

    #250497

    Allein zu denken, dass man einen Staatsanwalt aus politischen Gründen zu irgendwas überreden könnte ist schräg

    „Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz)[1] und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben,[2] zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.[3][4] Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.[5]“ (Wikipedia)

    #250499

    Seltsam, das sich niemand mit der „Begründung “ auseinandersetzen will. Statt dessen wird lieber Rechtsbruch eingefordert. 👽👻

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